Sorgfaltspflichten einer Bank bei Vorlage eines privatschriftlichen Testaments zum Erbnachweis

November 22, 2025

Sorgfaltspflichten einer Bank bei Vorlage eines privatschriftlichen Testaments zum Erbnachweis

Das Urteil: Bank muss doppelt zahlen wegen grober Fehler bei der Prüfung eines Testaments

Das Landgericht Bonn hat am 22. Januar 2025 ein wichtiges Urteil gefällt. Es trägt das Aktenzeichen 2 O 264/24. In diesem Fall ging es um die Frage, wie genau eine Bank prüfen muss, wer das Geld eines verstorbenen Kunden bekommt. Wenn eine Bank dabei Fehler macht, kann das sehr teuer für sie werden. Im vorliegenden Fall muss die Bank über eine halbe Million Euro ein zweites Mal auszahlen.

Was ist passiert? Die Vorgeschichte

Ein wohlhabender Mann, im Urteilstext „Herr F“ genannt, verstarb im Jahr 2022. Er wurde 99 Jahre alt. Auf seinen Konten bei der beklagten Bank lagen zu diesem Zeitpunkt mehr als 500.000 Euro.

Herr F war verheiratet gewesen. Seine Ehefrau war bereits vor ihm gestorben. Das Ehepaar hatte schon im Jahr 1988 vorgesorgt. Sie hatten damals ein gemeinsames, handgeschriebenes Testament verfasst. Dieses Testament war offiziell beim Amtsgericht hinterlegt worden. Darin hatten sie geregelt, wer ihr Erbe sein soll. Nach diesem alten Testament war die Klägerin in diesem Prozess die rechtmäßige Erbin.

Doch kurz nach dem Tod des 99-jährigen Herrn F tauchte plötzlich ein anderes Testament auf. Ein Neffe des Verstorbenen, „Herr I“, legte der Bank ein handgeschriebenes Papier vor. Dieses Papier stammte angeblich vom April 2022, also kurz vor dem Tod des Mannes. In diesem neuen Schriftstück stand, dass das alte Testament von 1988 ungültig sei. Stattdessen solle nun der Neffe, Herr I, alles erben.

Der Fehler der Bank

Der Neffe ging mit diesem handgeschriebenen Zettel zur Bank. Er wollte, dass die Bank ihm das gesamte Geld von den Konten überweist. Die Bank schaute sich das Papier an. Sie glaubte dem Neffen. Sie löste die Konten auf und überwies ihm den gesamten Betrag von 515.394,34 Euro.

Das Problem war: Das Testament war gefälscht oder zumindest unwirksam. Später stellte ein Gericht fest, dass der Neffe gar nicht der Erbe war. Der Neffe behauptete später, er habe das ganze Geld in bar abgehoben und zu Hause in einem Tresor gelagert. Dann sei bei ihm eingebrochen worden und das Geld sei gestohlen worden. Ob das stimmt oder nicht, spielte für die Bank keine Rolle mehr. Fakt war: Das Geld war weg.

Die wahre Erbin, die im Testament von 1988 stand, forderte nun ihr Geld von der Bank. Die Bank weigerte sich zunächst. Sie sagte, sie habe darauf vertrauen dürfen, dass der handgeschriebene Zettel des Neffen echt sei.

Sorgfaltspflichten einer Bank bei Vorlage eines privatschriftlichen Testaments zum Erbnachweis

Die Entscheidung des Gerichts

Die Richter am Landgericht Bonn gaben der wahren Erbin recht. Die Bank muss ihr den vollen Betrag von über 515.000 Euro ersetzen. Zusätzlich muss die Bank Zinsen und die Anwaltskosten der Frau bezahlen.

Das Gericht begründete dies damit, dass die Bank „fahrlässig“ gehandelt hat. Das bedeutet, sie hat ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Sie hat nicht gründlich genug geprüft, ob der Neffe wirklich berechtigt war, das Geld zu erhalten.

Warum war die Prüfung der Bank mangelhaft?

Das Gericht erklärte, dass es verschiedene Arten gibt, wie man sein Erbe nachweisen kann. Ein „Erbschein“ vom Amt ist sehr sicher. Ein handgeschriebenes Testament, das man einfach so vorlegt, ist dagegen der unsicherste Nachweis. Wenn eine Bank Geld nur aufgrund eines solchen handgeschriebenen Zettels auszahlt, muss sie extrem vorsichtig sein.

Die Richter nannten mehrere Punkte, die die Bank hätten stutzig machen müssen:

  1. Das hohe Alter: Der Verstorbene war 99 Jahre alt. Dass jemand in diesem Alter plötzlich ein uraltes Testament (von 1988) widerruft, ist ungewöhnlich. Das hätte die Bank misstrauisch machen müssen.
  2. Der Hinweis auf das alte Testament: In dem Zettel des Neffen stand ausdrücklich: „Ich widerrufe mein Testament von 1988, das beim Amtsgericht liegt.“ Die Bank hätte hier sofort stopp sagen müssen. Sie hätte sich dieses alte Testament unbedingt zeigen lassen müssen.
  3. Die Bindungswirkung: Bei Eheleuten ist es oft so, dass ein gemeinsames Testament nicht einfach von einem Partner geändert werden kann, wenn der andere schon tot ist. Man nennt das „Bindungswirkung“. Da die Bank wusste, dass es ein altes Testament gab und die Ehefrau schon tot war, hätte sie prüfen müssen, ob der Mann sein Testament überhaupt noch ändern durfte.

Weil die Bank all diese Warnsignale ignorierte und das alte Testament nicht anforderte, handelte sie fahrlässig. Sie hat blind vertraut, statt zu prüfen.

Das Fazit

Die Bank kann sich nicht darauf berufen, dass sie von der Fälschung nichts wusste. Die Umstände waren so verdächtig, dass sie hätte nachforschen müssen. Da sie das Geld an den Falschen (den Neffen) ausgezahlt hat, ist ihre Schuld gegenüber der richtigen Erbin nicht beglichen.

Das Urteil bedeutet im Klartext:

Die Bank hat das Geld an den falschen Mann verloren und muss es nun noch einmal an die richtige Frau zahlen. Für Banken ist dieses Urteil eine Warnung, bei handgeschriebenen Testamenten viel genauer hinzuschauen, besonders wenn alte, hinterlegte Testamente erwähnt werden.

RA und Notar Krau

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