Sozialamt leitet Anspruch des Schenkers aus § 528 BGB auf sich über – Aussichten eines Rechtsmittels
Ein rechtliches Vorgehen (Widerspruch, später Klage) gegen die Überleitung des Schenkungsrückforderungsanspruchs (§ 93 SGB XII) ist insbesondere dann sinnvoll, wenn formelle oder materielle Fehler vorliegen, die die Überleitung unwirksam oder rechtswidrig machen.
Diese Fehler betreffen den Verwaltungsakt selbst:
Diese zielen darauf ab, dass der übergeleitete Anspruch des Schenkers (§ 528 BGB) gar nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe besteht:
Da es sich beim Überleitungsbescheid um einen Verwaltungsakt handelt, beträgt die Widerspruchsfrist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe. Wichtig: Widerspruch und Klage gegen die Überleitung haben keine aufschiebende Wirkung (§ 93 Abs. 3 SGB XII).