Sozialhilfe Regress Erbe Feststellungsinteresse
BGH IV ZR 39/22
Beschluss vom 2.11.2022
zum Feststellungsinteresse eines Sozialleistungsträgers
Kernaussage:
Ein Sozialleistungsträger hat kein Feststellungsinteresse daran, dass eine Sozialleistungsbezieherin Erbin geworden ist und die Erbschaft nicht wirksam zugunsten ihrer Kinder ausgeschlagen hat.
Sachverhalt:
Entscheidung des BGH:
Der BGH wies die Klage als unzulässig ab, da dem Kläger das erforderliche Feststellungsinteresse fehlte.
Begründung:
Fazit:
Der BGH hat in seinem Beschluss klargestellt, dass ein Sozialleistungsträger kein Feststellungsinteresse an der Erbenstellung eines Sozialleistungsbeziehers hat.
Die Erbenstellung hat keine direkten rechtlichen Auswirkungen auf das sozialrechtliche Verhältnis zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungsempfänger.
Ein rein wirtschaftliches Interesse reicht nicht aus, um die Zulässigkeit einer Feststellungsklage zu begründen.
Relevanz des Beschlusses:
Der Beschluss des BGH ist für die Praxis relevant, da er die Grenzen des Feststellungsinteresses von Sozialleistungsträgern aufzeigt.
Er verdeutlicht, dass die Feststellungsklage kein geeignetes Mittel ist, um die Rückforderung von Sozialleistungen im Erbfall zu sichern.
Sozialleistungsträger müssen ihre Ansprüche im Rahmen des Sozialrechts geltend machen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.