Sparkasse zur Rückabwicklung von 7 Immobilien-Darlehensverträgen verurteilt
Landgericht Paderborn Urteil vom 18. Oktober 2017 – 4 O 138/17
Das Landgericht Paderborn hat eine bedeutende Entscheidung getroffen. In dem Urteil vom 18. Oktober 2017 (Aktenzeichen 4 O 138/17) ging es um den Streit zwischen einem Ehepaar und der Sparkasse Paderborn-Detmold. Die Bank wollte Geld aus einer sogenannten Grundschuld vollstrecken. Das bedeutet, die Bank wollte sich Geld durch den Zwangsverkauf oder aus dem Erlös einer Immobilie sichern.
Das Gericht entschied jedoch größtenteils gegen die Sparkasse. Die Richter erklärten die Zwangsvollstreckung für unzulässig. Dieses Urteil ist für viele Menschen interessant, die Probleme mit ihren alten Immobilienkrediten haben. Es zeigt nämlich, dass man sich gegen Banken wehren kann. Das gilt sogar dann, wenn die Verträge schon sehr alt sind oder das Haus bereits verkauft wurde.
Ein Ehepaar aus Laboe bei Kiel hatte in den Jahren 2003 und 2004 insgesamt sieben Kredite bei der Sparkasse aufgenommen. Diese Kredite dienten zur Finanzierung von Immobilien. Im Jahr 2013 kam es zu Problemen. Das Ehepaar konnte die Raten nicht mehr pünktlich bezahlen. Daraufhin kündigte die Sparkasse alle sieben Verträge.
Der Druck der Bank war groß. Anfang 2014 wurde das Haus des Ehepaars schließlich verkauft. Mit dem Geld aus dem Verkauf wurden sechs der sieben Kredite komplett zurückgezahlt. Die Sparkasse forderte aber noch mehr Geld. Sie wollte über eine Grundschuld weitere 50.000 Euro eintreiben. Das Ehepaar wollte das nicht akzeptieren. Mit der Hilfe von Fachanwälten wehrten sie sich vor Gericht.
Im Juni 2016 machten die Kläger etwas Besonderes: Sie erklärten den Widerruf ihrer alten Verträge. Normalerweise hat man für einen Widerruf nur zwei Wochen Zeit. Das gilt aber nur, wenn die Bank den Kunden korrekt über seine Rechte belehrt hat. In diesem Fall war die Belehrung der Sparkasse jedoch fehlerhaft.
In den Verträgen stand eine falsche Formulierung. Dort wurde behauptet, die Frist beginne „frühestens“ mit dem Erhalt der Belehrung. Das Wort „frühestens“ ist laut vielen Gerichtsurteilen zu ungenau. Der Kunde weiß dann nicht genau, wann die Frist wirklich startet. Weil die Belehrung falsch war, fing die Widerrufsfrist nie an zu laufen. Deshalb konnte das Ehepaar die Verträge auch noch nach über zwölf Jahren widerrufen.
Die Sparkasse versuchte sich zu wehren. Sie argumentierte, dass das Recht auf Widerruf „verwirkt“ sei. Verwirkung bedeutet, dass man ein Recht zu lange nicht genutzt hat und die Gegenseite darauf vertrauen durfte, dass man es auch nicht mehr nutzt. Oft sagen Banken: „Das Haus ist verkauft, die Kredite sind zurückgezahlt, jetzt ist es zu spät für einen Widerruf.“
Das Landgericht Paderborn sah das in diesem Fall anders. Die Richter sagten: Es gibt keine Verwirkung. Die Kredite wurden nämlich nicht freiwillig zurückgezahlt. Die Sparkasse hatte die Verträge selbst gekündigt. Der Verkauf des Hauses geschah unter hohem Druck der Bank. Das Ehepaar hatte also gar keine andere Wahl, als die Schulden zu begleichen. In so einer Situation darf die Bank nicht darauf vertrauen, dass der Kunde auf seine Rechte verzichtet.
Die Entscheidung des Gerichts hatte massive Auswirkungen auf die Summe, die das Ehepaar zahlen musste. Ursprünglich wollte die Sparkasse 50.000 Euro vollstrecken. Nach dem Urteil blieb davon fast nichts mehr übrig. Das Gericht entschied, dass die Kläger nur noch einen kleinen Restbetrag zahlen müssen. Dieser Betrag belief sich auf lediglich 7.489,12 Euro.
Durch den Widerruf wurden die Verträge rückabgewickelt. Das bedeutet, beide Seiten müssen so gestellt werden, als hätte es den Kreditvertrag in dieser Form nie gegeben. Die Bank muss oft Zinsen zurückzahlen, die sie zu Unrecht erhalten hat. Das Ehepaar sparte durch diesen juristischen Sieg also sehr viel Geld.
Das Urteil zeigt, dass der sogenannte „Widerrufsjoker“ auch heute noch funktionieren kann. Besonders wichtig sind zwei Punkte:
Krau Rechtsanwälte raten allen Betroffenen, ihre Verträge prüfen zu lassen. Das gilt besonders für Menschen, die hohe Gebühren für eine vorzeitige Rückzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung) gezahlt haben. Auch dieses Geld kann man oft zurückfordern.
Das Urteil des Landgerichts Paderborn ist ein deutliches Signal für den Verbraucherschutz. Die Sparkasse Paderborn-Detmold wurde gestoppt, weil sie fehlerhafte Verträge verwendete. Das Ehepaar konnte sich erfolgreich gegen die Zwangsvollstreckung wehren.
Das Gericht stellte klar: Nur weil Zeit vergangen ist oder die Bank Druck ausgeübt hat, verliert der Kunde nicht sein Recht auf Widerruf. Wer heute noch alte Immobilienkredite hat oder in der Vergangenheit hohe Summen an die Bank zurückgezahlt hat, sollte seine Unterlagen genau anschauen. Oft versteckt sich in den alten Papieren eine Chance, viel Geld zurückzuerhalten. Das Urteil zeigt, dass Beharrlichkeit und die richtige rechtliche Unterstützung zum Erfolg führen können.
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