Speicherungsfrist für Wirtschaftsauskunfteien
Vorinstanzen:
LG Bonn – Urteil vom 21. Juni 2024 – 20 O 10/24
OLG Köln – Urteil vom 10. April 2025 – 15 U 249/24
BGH-Verhandlung: Wie lange dürfen Wirtschaftsauskunfteien erledigte Schulden speichern? (I ZR 97/25)
Am 6. November 2025 um 10:00 Uhr verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) über eine zentrale Frage des Datenschutzes und der Kreditwürdigkeit: Dürfen Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA Informationen über Zahlungsstörungen auch nachdem die Schulden beglichen wurden, weiterhin speichern, und wenn ja, wie lange?
Geklagt hat ein Bürger, dessen Daten von einer Wirtschaftsauskunftei (der Beklagten) gespeichert wurden.
Die Auskunftei hatte die Daten nach Einleitung des Rechtsstreits zwar gelöscht (weshalb der ursprüngliche Löschungsanspruch erledigt ist), die Frage des Schadensersatzes ist aber weiterhin offen.
Der BGH muss nun höchstrichterlich klären, ob die Speicherpraxis der Wirtschaftsauskunftei mit der DSGVO vereinbar ist.
Die Entscheidung des BGH wird große Bedeutung für alle Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland sowie für Millionen von Verbrauchern haben, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Speicherung von Negativmerkmalen bei bezahlten Schulden neu festlegen könnte. Bestätigt der BGH die Auffassung des OLG, müssten Hunderttausende von Einträgen deutlich früher gelöscht werden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.