Sportwetten Online Glücksspiel

November 24, 2024

Sportwetten Online Glücksspiel

OLG München 14 U 2342/24 e

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil vom 07.11.2024 entschieden, dass ein Spieler,

der im Internet an unerlaubten Sportwetten und Casinospielen teilgenommen hat, die verspielten Einsätze zurückfordern kann.

Sachverhalt:

Der Kläger hatte in den Jahren 2013 bis 2019 auf den Internetseiten der Beklagten an Sportwetten und Casinospielen teilgenommen und dabei einen Betrag von insgesamt 20.230,49 € verloren.

Die Beklagten boten diese Glücksspiele ohne die erforderliche deutsche Erlaubnis an.

Der Kläger verlangte die Rückzahlung der verlorenen Einsätze.

Entscheidung des Gerichts:

Das OLG München gab der Klage statt und verurteilte die Beklagten zur Rückzahlung der verlorenen Einsätze.

Begründung:

  • Unerlaubtes Glücksspiel: Die Beklagten boten die Sportwetten und Casinospiele ohne die erforderliche deutsche Erlaubnis an und verstießen damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012. Die zwischen den Parteien geschlossenen Spielverträge waren daher nichtig.
  • Rückforderungsanspruch: Der Kläger hatte einen Anspruch auf Rückzahlung der verlorenen Einsätze aus ungerechtfertigter Bereicherung.
  • Kein Kondiktionsausschluss: Ein Ausschluss des Rückforderungsanspruchs nach § 817 S. 2 BGB lag nicht vor, da der Kläger nicht wusste, dass die Beklagten die Glücksspiele unerlaubt anboten.
  • Keine Verjährung: Die Ansprüche des Klägers waren nicht verjährt, da er erst im Jahr 2023 von der Unerlaubtheit der Glücksspiele erfahren hatte.
  • Deliktischer Anspruch: Der Kläger hatte auch einen Anspruch auf Rückzahlung aus unerlaubter Handlung, da die Beklagten durch das Anbieten der unerlaubten Glücksspiele gegen ein Schutzgesetz verstoßen hatten.

Besonderheiten:

  • Prozessfinanzierung: Das Gericht entschied, dass die Klage trotz Finanzierung durch einen Prozessfinanzierer zulässig war.
  • Aussetzung des Verfahrens: Das Gericht lehnte eine Aussetzung des Verfahrens ab, obwohl der Bundesgerichtshof ein ähnliches Verfahren wegen eines Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH ausgesetzt hatte.

Fazit:

Das Urteil des OLG München stärkt die Rechte von Spielern, die an unerlaubten Online-Glücksspielen teilnehmen.

Es zeigt, dass die Anbieter solcher Spiele die verlorenen Einsätze zurückzahlen müssen, wenn sie die Spiele ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten.

Wichtig:

OLG München 14 U 2342/24 e – Sportwetten – Online Glücksspiel

  • Spieler sollten sich vor der Teilnahme an Online-Glücksspielen vergewissern, ob der Anbieter über eine gültige deutsche Erlaubnis verfügt.
  • Im Zweifel sollten Spieler von der Teilnahme an Online-Glücksspielen absehen.
  • Spieler, die an unerlaubten Online-Glücksspielen teilgenommen haben, sollten sich anwaltlich beraten lassen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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