Steht dem Bruder oder der Schwester des Erblassers der Pflichtteil zu?

November 13, 2025

Steht dem Bruder oder der Schwester des Erblassers der Pflichtteil zu?

Nein, dem Bruder oder der Schwester des Erblassers steht kein Pflichtteil zu.


👨‍👩‍👧‍👦 Wer erbt und was der Pflichtteil ist

Zuerst müssen wir klären, wer überhaupt erbt. Das deutsche Erbrecht teilt die Verwandten in verschiedene Ordnungen ein. Die erste Ordnung umfasst die Kinder des Verstorbenen. Auch die Enkel gehören dazu. Die zweite Ordnung sind die Eltern des Verstorbenen und deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers.

Der Pflichtteil ist ein wichtiger Begriff. Er ist eine Mindestbeteiligung am Erbe. Bestimmte, sehr nahe Angehörige bekommen diesen Teil immer. Das gilt auch dann, wenn der Verstorbene sie in einem Testament nicht berücksichtigt hat. Man kann den Pflichtteil also nicht so leicht ausschließen. Das ist ein Schutz für die engste Familie.


Steht dem Bruder oder der Schwester des Erblassers der Pflichtteil zu?

🧑‍⚖️ Wer den Pflichtteil bekommt

Der Pflichtteil steht nur einem sehr kleinen Kreis von Personen zu. Dazu gehören die Abkömmlinge des Erblassers. Abkömmlinge sind die Kinder, Enkel und Urenkel. Sie gehören zur ersten Ordnung.

Auch der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner hat Anspruch auf den Pflichtteil. Der Gesetzgeber schützt diese Personen besonders.

Wenn der Erblasser keine Kinder hat, können auch die Eltern einen Pflichtteil bekommen. Aber nur, wenn sie nicht bereits durch andere Erben der ersten Ordnung ausgeschlossen sind.


🚫 Warum Geschwister keinen Pflichtteil erhalten

Die Geschwister des Erblassers, also der Bruder und die Schwester, gehören zur zweiten Ordnung. Sie sind nicht pflichtteilsberechtigt.

Das Gesetz sieht sie nicht als so nahe an wie Kinder oder Ehepartner. Das bedeutet: Hat der Verstorbene seine Geschwister in seinem Testament nicht als Erben eingesetzt, bekommen sie nichts. Sie haben dann keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Sie erben nur, wenn es keine näheren Verwandten gibt, also keine Kinder oder Enkel, und kein Testament existiert, das sie ausschließt. Wenn es ein Testament gibt, das jemand anderen als Erben bestimmt, gehen die Geschwister in Bezug auf den Pflichtteil leer aus. Der Pflichtteil ist also nur für die engsten Familienmitglieder reserviert.

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