Steht dem Cousin oder der Cousine des Erblassers der Pflichtteil zu?
Die kurze Antwort lautet: Nein, dem Cousin oder der Cousine steht kein Pflichtteil zu.
Der Pflichtteil ist ein Mindestanspruch auf einen Teil des Erbes. Er sichert sehr nahen Angehörigen eine finanzielle Beteiligung am Nachlass. Das gilt auch dann, wenn der Verstorbene sie in seinem Testament ausdrücklich enterbt hat. Man kann den Pflichtteil als eine Art gesetzlichen Schutz für die engsten Familienmitglieder sehen. Es ist aber kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände, sondern immer ein Anspruch auf Geld.
Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist das, was man ohne Testament erben würde.
Das deutsche Erbrecht legt sehr genau fest, wer diesen besonderen Schutz genießt. Nur diese Personen können einen Pflichtteil fordern:
Cousins und Cousinen gehören zu den entfernteren Verwandten im Erbrecht. Sie sind nicht im Kreis der sehr nahen Angehörigen, die das Gesetz besonders schützt. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass der Pflichtteil nur den oben genannten Personen zusteht. Diese sind dem Verstorbenen am nächsten und oft am dringendsten auf das Erbe angewiesen.
Ja, sie können trotzdem erben. Das hängt von zwei Dingen ab:
Zusammenfassend lässt sich sagen: Obwohl Cousins und Cousinen gesetzliche Erben sein können, wenn keine näheren Verwandten da sind, haben sie keinen Anspruch auf den Pflichtteil, falls sie enterbt werden.