Steht dem Ehegatten des Erblassers der Pflichtteil zu?

November 13, 2025

Steht dem Ehegatten des Erblassers der Pflichtteil zu?

Ja, dem Ehegatten des Erblassers steht in Deutschland ein Pflichtteil zu.


Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist eine Mindestbeteiligung am Erbe. Er steht nahen Angehörigen zu. Diese nahen Angehörigen können nicht einfach enterbt werden. Das bedeutet: Sie bekommen immer einen Teil des Vermögens. Das gilt auch, wenn der Verstorbene (der Erblasser) sie im Testament nicht bedacht hat. Das Gesetz sichert diesen Schutz.


Wer ist der Erblasser?

Der Erblasser ist die verstorbene Person. Sie hinterlässt ein Vermögen. Dieses Vermögen nennt man Erbe oder Nachlass.


Wer bekommt den Pflichtteil?

Der Pflichtteil steht nur einem kleinen Kreis von Personen zu. Dazu gehören die Abkömmlinge des Erblassers. Abkömmlinge sind Kinder, Enkel und Urenkel. Außerdem gehört der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner dazu. Geschwister oder Neffen haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.


Wie hoch ist der Pflichtteil des Ehegatten?

Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zuerst muss man also den gesetzlichen Erbteil ausrechnen. Das ist der Anteil, den der Ehegatte ohne Testament bekommen hätte. Die Höhe dieses Anteils hängt von zwei Dingen ab:

  1. Wie viele Verwandte gibt es? Gibt es zum Beispiel Kinder?
  2. Welchen Güterstand hatten die Eheleute?

Der Güterstand regelt das Vermögen in der Ehe. Der häufigste Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Hier behält jeder sein eigenes Vermögen. Aber der Zugewinn in der Ehe wird ausgeglichen.

Steht dem Ehegatten des Erblassers der Pflichtteil zu?

Bei Zugewinngemeinschaft (der Regelfall)

Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten wird meist pauschal erhöht. Er beträgt dann ein Viertel plus ein weiteres Viertel. Zusammen sind das die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte bekommen die Kinder.

  • Der Pflichtteil ist dann die Hälfte davon. Das ist also ein Viertel des gesamten Erbes.

Bei Gütertrennung (selten)

Hier behält jeder Ehepartner sein Vermögen. Es gibt keinen Ausgleich beim Tod. Die Höhe des gesetzlichen Erbteils hängt von der Zahl der Kinder ab.

  • Gibt es ein Kind, bekommt der Ehegatte die Hälfte.
  • Gibt es zwei Kinder, bekommt der Ehegatte ein Drittel.
  • Gibt es drei oder mehr Kinder, bekommt der Ehegatte ein Viertel.

Der Pflichtteil ist dann immer die Hälfte dieser Anteile.


Wie bekommt der Ehegatte den Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist kein Anteil am Vermögen selbst. Er ist ein Anspruch auf Geld. Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Miteigentümer von Haus oder Konto. Er muss das Geld von den Erben fordern. Die Erben sind die Personen, die im Testament stehen oder gesetzlich erben. Man muss den Anspruch aktiv geltend machen. Man sollte eine Frist setzen.


Wann bekommt der Ehegatte keinen Pflichtteil?

Es gibt sehr seltene Ausnahmen. Man kann den Pflichtteil nur unter strengen Bedingungen entziehen. Das nennt man Pflichtteilsentziehung.

  • Der Ehegatte muss sich eines schweren Vergehens schuldig gemacht haben.
  • Ein Beispiel wäre der Versuch, den Erblasser zu töten.
  • Auch ein Verbrechen gegen den Erblasser oder seine nahen Angehörigen kann ein Grund sein.

Diese Gründe stehen genau im Gesetz. Eine einfache Entfremdung oder ein Streit reicht nicht aus.


Zusammenfassung

Der Ehegatte hat fast immer einen Anspruch auf den Pflichtteil. Er ist geschützt. Er bekommt mindestens ein Viertel des Nachlasses als Geldzahlung. Das gilt auch bei einer Enterbung im Testament.

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.