Steht dem Neffen oder der Nichte des Erblassers der Pflichtteil zu?

November 13, 2025

Steht dem Neffen oder der Nichte des Erblassers der Pflichtteil zu? 🧐


Die kurze Antwort lautet: Nein, einem Neffen oder einer Nichte steht grundsätzlich kein Pflichtteil zu.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist eine Mindestbeteiligung am Erbe. Das Erbe ist das gesamte Vermögen, das ein verstorbener Mensch hinterlässt. Der Pflichtteil sichert bestimmten nahen Angehörigen eine kleine Geldsumme. Sie bekommen diese Summe auch dann, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Das Testament ist der letzte Wille des Verstorbenen. Es regelt, wer was erbt.

Wer ist überhaupt erbberechtigt?

Erbberechtigt sind die Personen, die gesetzlich oder durch ein Testament zum Erben bestimmt sind. Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das ist eine feste Reihenfolge von Verwandten, die erben. Neffen und Nichten gehören zur zweiten Ordnung der gesetzlichen Erben.

  • Erste Ordnung sind die Kinder und Enkel des Verstorbenen.
  • Zweite Ordnung sind die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Neffen und Nichten erben nur, wenn ihre Eltern (also die Geschwister des Verstorbenen) bereits verstorben sind. Sie treten an deren Stelle.

Steht dem Neffen oder der Nichte des Erblassers der Pflichtteil zu?

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil steht nur einem sehr kleinen Kreis von Personen zu. Das deutsche Erbrecht ist hier sehr streng. Nur diese Personen können einen Pflichtteil verlangen:

  1. Die Abkömmlinge des Erblassers. Das sind die Kinder, Enkel und Urenkel.
  2. Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers.
  3. Die Eltern des Erblassers. Aber nur dann, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt.

Warum bekommen Neffen und Nichten keinen Pflichtteil?

Neffen und Nichten sind zwar Verwandte. Sie gehören aber nicht zu den engsten Familienmitgliedern. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass der Pflichtteil nur die engste Familie schützen soll. Das sind die Personen, von denen man annimmt, dass sie dem Erblasser besonders nahestanden. Neffen und Nichten sind in der gesetzlichen Erbfolge erst nach den Kindern, Enkeln und Eltern dran. Sie sind also nicht pflichtteilsberechtigt.

Was ist die einzige Ausnahme?

Es gibt eine wichtige Ausnahme. Neffen und Nichten können nur dann Erben werden, wenn der Erblasser kein Testament gemacht hat und die Eltern (also die Geschwister des Erblassers) schon verstorben sind. In diesem Fall erben sie nur den Anteil, der ihren Eltern zugestanden hätte. Sie haben aber trotzdem keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Der Pflichtteil ist immer ein Recht gegen den Willen des Verstorbenen. Er ist ein Schutz für Kinder, Ehepartner und in seltenen Fällen Eltern. Neffen und Nichten fallen nicht in diese Schutzgruppe.

Zusammenfassung

Für einen Neffen oder eine Nichte gilt:

  • Sie sind in der Regel keine Pflichtteilsberechtigten.
  • Sie erben nur, wenn es kein Testament gibt und sie in der gesetzlichen Erbfolge an die Stelle ihrer verstorbenen Eltern treten.
  • Ihr gesetzlicher Erbanspruch gibt ihnen kein Recht auf den Pflichtteil.

Der Pflichtteil ist also ein starkes Recht für die Kernfamilie. Neffen und Nichten gehören nicht dazu.

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