Steht dem Neffen oder der Nichte des Erblassers der Pflichtteil zu? 🧐
Die kurze Antwort lautet: Nein, einem Neffen oder einer Nichte steht grundsätzlich kein Pflichtteil zu.
Der Pflichtteil ist eine Mindestbeteiligung am Erbe. Das Erbe ist das gesamte Vermögen, das ein verstorbener Mensch hinterlässt. Der Pflichtteil sichert bestimmten nahen Angehörigen eine kleine Geldsumme. Sie bekommen diese Summe auch dann, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Das Testament ist der letzte Wille des Verstorbenen. Es regelt, wer was erbt.
Erbberechtigt sind die Personen, die gesetzlich oder durch ein Testament zum Erben bestimmt sind. Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das ist eine feste Reihenfolge von Verwandten, die erben. Neffen und Nichten gehören zur zweiten Ordnung der gesetzlichen Erben.
Der Pflichtteil steht nur einem sehr kleinen Kreis von Personen zu. Das deutsche Erbrecht ist hier sehr streng. Nur diese Personen können einen Pflichtteil verlangen:
Neffen und Nichten sind zwar Verwandte. Sie gehören aber nicht zu den engsten Familienmitgliedern. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass der Pflichtteil nur die engste Familie schützen soll. Das sind die Personen, von denen man annimmt, dass sie dem Erblasser besonders nahestanden. Neffen und Nichten sind in der gesetzlichen Erbfolge erst nach den Kindern, Enkeln und Eltern dran. Sie sind also nicht pflichtteilsberechtigt.
Es gibt eine wichtige Ausnahme. Neffen und Nichten können nur dann Erben werden, wenn der Erblasser kein Testament gemacht hat und die Eltern (also die Geschwister des Erblassers) schon verstorben sind. In diesem Fall erben sie nur den Anteil, der ihren Eltern zugestanden hätte. Sie haben aber trotzdem keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Der Pflichtteil ist immer ein Recht gegen den Willen des Verstorbenen. Er ist ein Schutz für Kinder, Ehepartner und in seltenen Fällen Eltern. Neffen und Nichten fallen nicht in diese Schutzgruppe.
Für einen Neffen oder eine Nichte gilt:
Der Pflichtteil ist also ein starkes Recht für die Kernfamilie. Neffen und Nichten gehören nicht dazu.