Steht dem Onkel oder Tante des Erblassers der Pflichtteil zu?

November 13, 2025

Steht dem Onkel oder Tante des Erblassers der Pflichtteil zu?


🧐 Kurze Antwort: Nein, Onkel und Tanten haben keinen Pflichtteil.

Der Pflichtteil ist ein wichtiger Begriff im Erbrecht. Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Erblassers passiert, wenn dieser stirbt. Der Erblasser ist die Person, die verstorben ist. Der Pflichtteil ist ein Mindestanspruch am Erbe. Dieser Anspruch schützt nahe Verwandte. Der Erblasser kann diese nahen Verwandten nicht einfach komplett enterben. Enterben heißt, jemandem durch ein Testament oder einen Erbvertrag seinen Anteil am Erbe wegnehmen.


👨‍👩‍👧‍👦 Wer hat einen Pflichtteil?

Nur ein sehr kleiner Kreis von Personen hat einen Pflichtteilsanspruch. Das sind immer die engsten Familienmitglieder.

  1. Abkömmlinge des Erblassers:
    • Das sind Kinder (egal ob ehelich, unehelich oder adoptiert).
    • Sind die Kinder schon gestorben, treten deren Enkel an ihre Stelle.
  2. Der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner des Erblassers.
  3. Die Eltern des Erblassers:
    • Die Eltern bekommen aber nur dann einen Pflichtteil, wenn der Erblasser keine eigenen Kinder oder Enkel hinterlässt.

Man nennt diese pflichtteilsberechtigten Personen auch gesetzliche Erben erster Ordnung (Kinder/Enkel) und zweiter Ordnung (Eltern) sowie den Ehepartner. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil, den jemand erben würde, wenn es kein Testament gäbe.


Steht dem Onkel oder Tante des Erblassers der Pflichtteil zu?

🧑 Tante und Onkel im Erbrecht

Die Tante oder der Onkel gehören zur dritten Ordnung der gesetzlichen Erben. Sie sind Seitenverwandte des Erblassers. Das heißt, sie stammen von denselben Großeltern ab.

Tanten und Onkel erben nur dann etwas, wenn weder Kinder, Enkel, Urenkel, noch Eltern oder Geschwister des Erblassers vorhanden sind. Sie sind also schon in der zweiten Reihe der möglichen Erben.

Da der Pflichtteil nur die engsten Verwandten schützen soll, sind Tanten und Onkel nicht pflichtteilsberechtigt. Sie gehören nicht zum geschützten Personenkreis. Es ist dem Erblasser freigestellt, Tanten und Onkel im Testament nicht zu bedenken. Der Erblasser muss ihnen keinen Mindestanteil am Erbe sichern. Er kann ihr komplettes gesetzliches Erbrecht wegnehmen.


✍️ Testament und gesetzliche Erbfolge

  • Ohne Testament: Wenn der Erblasser kein Testament gemacht hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Tante oder der Onkel erben dann unter den oben genannten Bedingungen.
  • Mit Testament: Hat der Erblasser ein Testament verfasst und seine Tante oder seinen Onkel enterbt, erhalten diese nichts. Sie haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Zusammenfassend: Tanten und Onkel sind zu weit entfernt verwandt, um einen Pflichtteil zu erhalten. Dieser Schutz gilt nur für die Kernfamilie.

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.