Steht dem Urenkel des Erblassers der Pflichtteil zu?

November 13, 2025

Steht dem Urenkel des Erblassers der Pflichtteil zu?


🧐 Der Pflichtteil im Erbrecht

Die Antwort ist: Es kommt auf die Umstände an, aber das ist nicht immer ganz einfach. Um es zu verstehen, müssen wir klären, was der Pflichtteil überhaupt ist. Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch. Er sichert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Erbe. Das gilt, auch wenn der Erblasser (die verstorbene Person, von der man erbt) sie in seinem Testament übergangen hat. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil, der einem zustehen würde, wenn es kein Testament gäbe.


👨‍👩‍👧‍👦 Wer ist ein naher Angehöriger?

Nicht jeder Verwandte ist ein naher Angehöriger im Sinne des Pflichtteilsrechts. Das Gesetz bestimmt ganz genau, wer diesen Schutz bekommt. Pflichtteilsberechtigt sind nur:

  1. Die Abkömmlinge des Erblassers. Das sind seine Kinder, Enkel und Urenkel.
  2. Der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.
  3. Die Eltern des Erblassers.

📜 Die gesetzliche Erbfolge und das Prioritätsprinzip

Nun kommt ein sehr wichtiger Punkt: die gesetzliche Erbfolge. Das ist die Reihenfolge, in der man erbt, wenn es kein Testament gibt. Im deutschen Erbrecht gilt das Ordnungsprinzip oder Prioritätsprinzip. Das bedeutet:

  • Die nächste Generation (die Kinder) schließt die entferntere Generation (die Enkel, Urenkel) von der Erbfolge aus. Man sagt auch: Die Kinder verdrängen die Enkel.
  • Erst wenn ein Kind des Erblassers schon verstorben ist, treten dessen Kinder (also die Enkel des Erblassers) an seine Stelle.

Das ist wichtig, denn der Pflichtteil ist immer nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hat jemand keinen gesetzlichen Erbteil, kann er auch keinen Pflichtteil haben.


❌ Der Urenkel und der Pflichtteil

Kommen wir zurück zum Urenkel.

  • Leben die Kinder des Erblassers (die Großeltern des Urenkels) noch, dann erben nur die Kinder. Die Enkel und Urenkel sind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.
  • Weil der Urenkel keinen gesetzlichen Erbteil hat, hat er auch keinen Pflichtteil. Die Kinder des Erblassers sind ihm im Erbrecht vorgeschaltet.

Steht dem Urenkel des Erblassers der Pflichtteil zu?

Der Urenkel bekommt den Pflichtteil nur in einem Fall:

  • Wenn sowohl das Kind des Erblassers (sein Großvater/seine Großmutter) als auch der Enkel des Erblassers (sein Vater/seine Mutter) vor dem Erblasser verstorben sind.
  • In diesem Fall würde der Urenkel in der gesetzlichen Erbfolge nachrücken. Er würde dann den Erbteil seiner verstorbenen Vorfahren übernehmen. Nur dann hätte er einen gesetzlichen Erbteil und somit auch einen Pflichtteil. Man nennt das Repräsentationsprinzip. Der Urenkel repräsentiert seine verstorbenen Vorfahren.

📝 Zusammenfassung

Der Urenkel ist zwar ein Abkömmling des Erblassers. Er ist also potenziell pflichtteilsberechtigt. Aber er ist in der Regel nicht tatsächlich pflichtteilsberechtigt. Das liegt daran, dass er von seinen noch lebenden näheren Verwandten (Kindern oder Enkeln des Erblassers) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird. Er hat also keinen eigenen gesetzlichen Erbteil.

Merke: Der Pflichtteil steht dem Urenkel nur dann zu, wenn alle näheren Verwandten in der Erblinie (Kind und Enkel) schon verstorben sind.


🙋 Nächster Schritt

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