Steht dem Verlobten des Erblassers der Pflichtteil zu?

November 13, 2025

Steht dem Verlobten des Erblassers der Pflichtteil zu?

Der Verlobte eines Erblassers hat keinen Anspruch auf den Pflichtteil.


💍 Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch. Er sichert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Erblasser ist die Person, die verstorben ist. Die Erblasserin hinterlässt ihr Vermögen, den sogenannten Nachlass. Der Nachlass geht an die Erben.


🧑‍🧑‍🧒 Wer bekommt den Pflichtteil?

Nur ein sehr kleiner Kreis von Personen ist pflichtteilsberechtigt. Das Gesetz regelt diesen Kreis klar. Dazu gehören nur die direkten Nachkommen des Erblassers. Das sind Kinder, Enkel und Urenkel. Auch der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner gehört dazu. Der Ehegatte ist der Ehemann oder die Ehefrau des Erblassers.


Steht dem Verlobten des Erblassers der Pflichtteil zu?

❓ Wo steht der Verlobte?

Der Verlobte ist in dieser Liste nicht enthalten. Der Verlobte ist eine Person, die sich zur Heirat verpflichtet hat. Er ist aber noch nicht verheiratet. Die Verlobung ist nur ein Versprechen. Sie ist kein rechtlich bindendes Familienverhältnis.


👰 Unterschied zur Ehe

Das Gesetz macht einen klaren Unterschied zwischen Verlobung und Ehe. Nur durch die Heirat entsteht der Pflichtteilsanspruch. Heiraten bedeutet, eine Ehe schließen. Erst mit der Eheschließung wird man zum Ehegatten. Dann besteht der Schutz durch den Pflichtteil.


😥 Was kann der Verlobte tun?

Der Erblasser kann seinen Verlobten trotzdem bedenken. Bedenken heißt, ihn im Testament nennen. Das Testament ist die letztwillige Verfügung. Darin bestimmt der Erblasser, wer was erbt. Der Erblasser kann dem Verlobten etwas vererben. Er kann ihm auch ein Vermächtnis zuwenden. Ein Vermächtnis ist ein bestimmter Gegenstand oder Geldbetrag. Dieser muss dem Verlobten aus dem Nachlass gegeben werden.


📝 Die Wichtigkeit des Testaments

Ohne Testament erbt der Verlobte nichts. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, wer ohne Testament erbt. Nach dieser Regelung erben Verlobte nicht. Ein gültiges Testament ist daher sehr wichtig. Nur damit kann der Verlobte abgesichert werden. Die Erblasserin muss es selbst handschriftlich verfassen und unterschreiben. Sie kann es auch notariell beurkunden lassen.


💔 Ende der Verlobung

Wichtig ist auch der Zeitpunkt des Todes. Ist die Verlobung vor dem Tod aufgelöst worden? Dann hat der Verlobte keinen Anspruch auf ein eventuelles Vermächtnis. Das gilt, wenn die Verlobung als Grund für das Vermächtnis genannt wurde.


💰 Fazit

Der Verlobte hat keinen Pflichtteil. Er muss im Testament bedacht werden. Nur die Heirat verschafft den Pflichtteilsanspruch.

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