Steht den Großeltern des Erblassers der Pflichtteil zu?

November 13, 2025

Steht den Großeltern des Erblassers der Pflichtteil zu?

Die einfache Antwort lautet: Nein, den Großeltern des Erblassers steht kein Pflichtteil zu.


Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch. Er sichert bestimmten nahen Verwandten und dem Ehepartner eine Mindestbeteiligung am Erbe. Das gilt auch dann, wenn der Verstorbene (der Erblasser) sie in seinem Testament oder Erbvertrag enterbt hat. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Man erhält damit aber nur Geld. Man wird nicht Miterbe.


Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Gesetzgeber in Deutschland hat den Kreis der Pflichtteilsberechtigten eng gezogen. Anspruch auf den Pflichtteil haben nur die engsten Familienmitglieder.

Dazu gehören:

  1. Die Abkömmlinge des Erblassers. Das sind die Kinder, Enkel und Urenkel.
  2. Der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner.
  3. Die Eltern des Erblassers.

Steht den Großeltern des Erblassers der Pflichtteil zu?

Warum sind Großeltern ausgeschlossen?

Das deutsche Erbrecht ordnet die Verwandten in verschiedene Ordnungen. Das hilft, die gesetzlichen Erben zu bestimmen. Man spricht hier vom Ordnungsprinzip.

  • Erste Ordnung: Das sind die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel).
  • Zweite Ordnung: Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen, Nichten).
  • Dritte Ordnung: Das sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins).

Für den Pflichtteil gibt es eine wichtige Regel: Die Näheren schließen die Ferneren aus.

Das bedeutet:

  • Sind Abkömmlinge (z.B. Kinder) da, erben die Eltern und Großeltern nichts und haben auch keinen Pflichtteil.
  • Sind keine Abkömmlinge da, aber noch die Eltern des Erblassers am Leben, dann erben die Eltern. In diesem Fall steht den Eltern der Pflichtteil zu, wenn sie enterbt wurden. Die Großeltern sind damit ausgeschlossen.
  • Nur wenn keine Abkömmlinge und keine Eltern mehr leben, würden die Großeltern überhaupt gesetzliche Erben der dritten Ordnung. Trotzdem steht ihnen dann kein Pflichtteil mehr zu.

Die gesetzliche Regelung besagt: Ein Pflichtteilsanspruch der Eltern besteht nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Ein Pflichtteilsanspruch der Großeltern ist im Gesetz nicht vorgesehen. Sie gehören nicht zum engsten Kreis der Pflichtteilsberechtigten.


Zusammenfassung für Laien

Großeltern gehören zur dritten Erbordnung. Der Pflichtteil ist aber nur für die erste (Kinder, Enkel) und zweite (Eltern) Ordnung vorgesehen. Voraussetzung ist immer, dass keine Erben einer näheren Ordnung da sind. Die Großeltern sind gesetzlich nicht pflichtteilsberechtigt. Sie können nur erben, wenn sie im Testament stehen oder wenn es keine Kinder, Enkel oder Eltern mehr gibt. Selbst in diesem Fall gibt es keinen Pflichtteil.

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