Steht der Nacherbfall unter der aufschiebenden Bedingung einer abgeschlossenen Berufsausbildung

Juli 18, 2024

Steht der Nacherbfall unter der aufschiebenden Bedingung einer abgeschlossenen Berufsausbildung

KG Urteil vom 24.11.2022

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Ohne eine eindeutige Andeutung im Testament kann nicht festgestellt werden, dass die Nacherbeneinsetzung zusätzlich unter der Bedingung des Todes der Vorerbin steht.

Dies bedeutet, dass der Nacherbe erst dann als solcher gilt, wenn die Bedingung der abgeschlossenen Berufsausbildung erfüllt ist, und nicht automatisch mit dem Tod der Vorerbin.

Formwirksamkeit des Erblasserwillens:

Ein hypothetischer Wille des Erblassers, der im Testament nicht ausdrücklich angedeutet wird, ist gemäß § 2247 BGB formunwirksam und daher gemäß § 125 S. 1 BGB nichtig.

Der Wille des Erblassers muss in der Testamentsurkunde zumindest andeutungsweise zum Ausdruck kommen, um rechtsgültig zu sein.

Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO:

Eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Verfügung der Vorerbin ist unzulässig, wenn die Kläger nicht Erben geworden sind.

Das erforderliche eigene Feststellungsinteresse fehlt in diesem Fall, da sie keine Rechte aus der Erbschaft ableiten können.

Steht der Nacherbfall unter der aufschiebenden Bedingung einer abgeschlossenen Berufsausbildung

Vermutung nach § 2365 BGB:

Im Streit zwischen Erbanwärtern greift die Vermutung des § 2365 BGB nicht.

Das bedeutet, dass bei Streitigkeiten um das Erbe die gesetzliche Vermutung, dass ein Erbschein die Richtigkeit der angegebenen Erben bestätigt, nicht anwendbar ist.

Andeutungstheorie bei Testamentsauslegung:

Eine Testamentsauslegung ist nur dann möglich, wenn der Wille des Erblassers in der Testamentsurkunde irgendwie zum Ausdruck gekommen ist.

Eine bloße Auslegungsbedürftigkeit des Testaments reicht nicht aus, um den Willen des Erblassers zu ermitteln.

Regelung des § 2108 Abs. 2 S. 1 BGB:

Diese Regelung gilt nur, wenn die Nacherbfolge befristet oder auflösend bedingt ist.

Bei einer aufschiebenden Bedingung bleibt es gemäß § 2108 Abs. 2 S. 2 BGB bei der Regelung des § 2074 BGB, d.h., die Nacherbschaft tritt nur ein, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt hat.

Stirbt der Bedachte vor dem Eintritt der Bedingung, so ist seine Anwartschaft in der Regel nicht vererblich.

Fazit

Das Urteil des Kammergerichts unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und deutlichen Formulierung im Testament, um den Willen des Erblassers rechtswirksam zu erklären.

Steht der Nacherbfall unter der aufschiebenden Bedingung einer abgeschlossenen Berufsausbildung

Es verdeutlicht, dass aufschiebende Bedingungen für eine Nacherbschaft eindeutig definiert sein müssen und dass eine hypothetische Auslegung, die im Testament keinen Anhaltspunkt findet, nicht ausreicht.

Ebenso wird klargestellt, dass ein eigenes Feststellungsinteresse für Klagen gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderlich ist und die gesetzlichen

Vermutungen in Erbstreitigkeiten zwischen Erbanwärtern nicht anwendbar sind.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Lebzeitiges Eigeninteresse bei Nießbrauchsgewährung zugunsten der Lebensgefährtin

Lebzeitiges Eigeninteresse bei Nießbrauchsgewährung zugunsten der Lebensgefährtin

April 18, 2025
Lebzeitiges Eigeninteresse bei Nießbrauchsgewährung zugunsten der LebensgefährtinRA und Notar KrauDas Urteil des Oberlandesgerichts Karlsr…
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs allein durch einen Ehepartner

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs allein durch einen Ehepartner

April 16, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs allein durch einen EhepartnerOLG Schleswig, Urteil vom 1…
Unwirksamkeit eines kurz vor Eheschließung abgeschlossenen Erbvertrags

Unwirksamkeit eines kurz vor Eheschließung abgeschlossenen Erbvertrags

April 16, 2025
Unwirksamkeit eines kurz vor Eheschließung abgeschlossenen ErbvertragsRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) hat mit Bes…