Steht der Nacherbfall unter der aufschiebenden Bedingung einer abgeschlossenen Berufsausbildung
KG Urteil vom 24.11.2022
Ohne eine eindeutige Andeutung im Testament kann nicht festgestellt werden, dass die Nacherbeneinsetzung zusätzlich unter der Bedingung des Todes der Vorerbin steht.
Dies bedeutet, dass der Nacherbe erst dann als solcher gilt, wenn die Bedingung der abgeschlossenen Berufsausbildung erfüllt ist, und nicht automatisch mit dem Tod der Vorerbin.
Ein hypothetischer Wille des Erblassers, der im Testament nicht ausdrücklich angedeutet wird, ist gemäß § 2247 BGB formunwirksam und daher gemäß § 125 S. 1 BGB nichtig.
Der Wille des Erblassers muss in der Testamentsurkunde zumindest andeutungsweise zum Ausdruck kommen, um rechtsgültig zu sein.
Eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Verfügung der Vorerbin ist unzulässig, wenn die Kläger nicht Erben geworden sind.
Das erforderliche eigene Feststellungsinteresse fehlt in diesem Fall, da sie keine Rechte aus der Erbschaft ableiten können.
Im Streit zwischen Erbanwärtern greift die Vermutung des § 2365 BGB nicht.
Das bedeutet, dass bei Streitigkeiten um das Erbe die gesetzliche Vermutung, dass ein Erbschein die Richtigkeit der angegebenen Erben bestätigt, nicht anwendbar ist.
Eine Testamentsauslegung ist nur dann möglich, wenn der Wille des Erblassers in der Testamentsurkunde irgendwie zum Ausdruck gekommen ist.
Eine bloße Auslegungsbedürftigkeit des Testaments reicht nicht aus, um den Willen des Erblassers zu ermitteln.
Diese Regelung gilt nur, wenn die Nacherbfolge befristet oder auflösend bedingt ist.
Bei einer aufschiebenden Bedingung bleibt es gemäß § 2108 Abs. 2 S. 2 BGB bei der Regelung des § 2074 BGB, d.h., die Nacherbschaft tritt nur ein, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt hat.
Stirbt der Bedachte vor dem Eintritt der Bedingung, so ist seine Anwartschaft in der Regel nicht vererblich.
Das Urteil des Kammergerichts unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und deutlichen Formulierung im Testament, um den Willen des Erblassers rechtswirksam zu erklären.
Es verdeutlicht, dass aufschiebende Bedingungen für eine Nacherbschaft eindeutig definiert sein müssen und dass eine hypothetische Auslegung, die im Testament keinen Anhaltspunkt findet, nicht ausreicht.
Ebenso wird klargestellt, dass ein eigenes Feststellungsinteresse für Klagen gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderlich ist und die gesetzlichen
Vermutungen in Erbstreitigkeiten zwischen Erbanwärtern nicht anwendbar sind.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.