Stellenausschreibung nicht altersdiskriminierend
BAG 8 AZR 73/16
Benachteiligung iSd. AGG –
Entschädigung – Alter – Auswahlverfahren –
Kernaussage:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Stellenausschreibung, die „erste einschlägige Berufserfahrung“ oder „Berufsanfänger“ fordert, nicht altersdiskriminierend ist.
Der Kläger hatte sich auf eine Stelle beworben und eine Absage erhalten.
Er klagte auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), da er sich wegen seines Alters benachteiligt fühlte.
Sachverhalt:
Der Kläger, ein promovierter Anwalt, bewarb sich auf eine Stelle als Referent Recht bei einem Prüfungsverband.
In der Stellenausschreibung wurden „erste einschlägige Berufserfahrungen“ oder „Berufsanfänger“ gefordert.
Der Kläger erhielt eine Absage und klagte auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung.
Problematik:
Entscheidung des BAG:
Das BAG wies die Revision des Klägers zurück.
Es lag keine Altersdiskriminierung vor.
Begründung:
Folgen für die Praxis:
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.