Steuerbegünstigte Schenkung eines Kommanditanteils

Mai 15, 2025

Steuerbegünstigte Schenkung eines Kommanditanteils

BFH Urteil vom 17. Juni 2020, II R 33/17

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) näherbringen.

Es geht um die steuerliche Behandlung einer Schenkung von Unternehmensanteilen.

Vielleicht klingt das zunächst kompliziert. Aber keine Sorge, wir von RA und Notar Krau erklären es Ihnen verständlich.

Wenn ein Unternehmen den Besitzer wechselt – und der Fiskus mitredet

Stellen Sie sich vor, eine Tante schenkt ihrem Neffen Anteile an einer Firma, einem Autohaus. Normalerweise würde auf so eine Schenkung Steuer anfallen.

Das Gesetz sieht aber eine Ausnahme vor, wenn es sich um die Übertragung von Betriebsvermögen handelt. Hier greift die sogenannte Steuerbegünstigung.

Der Knackpunkt: Was gehört alles zum Unternehmen?

Im vorliegenden Fall war es so, dass die Tante dem Neffen zwar Anteile am Autohaus schenkte.

Die Grundstücke, auf denen das Autohaus stand, behielt sie aber zunächst. Später übertrug sie diese Grundstücke in eine eigene neue Firma.

Das Finanzamt war der Meinung: Da die Grundstücke nicht direkt mitverschenkt wurden, gibt es keine Steuerbegünstigung für den Neffen.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Schenkung

Der Bundesfinanzhof sah das anders. Er urteilte, dass es für die Steuerbegünstigung entscheidend ist, was zum Zeitpunkt der Schenkung übertragen wurde.

Solange der Neffe einen sogenannten „Mitunternehmeranteil“ erhalten hat, also eine echte Beteiligung am Unternehmen mit Rechten und Pflichten, ist die Steuerbegünstigung grundsätzlich möglich.

Was vorher mit einzelnen Wirtschaftsgütern des Unternehmens geschah, spielt dafür keine entscheidende Rolle.

Steuerbegünstigte Schenkung eines Kommanditanteils

Vorsicht bei Weiterverkauf innerhalb von fünf Jahren

Es gibt aber eine wichtige Einschränkung: Verkauft der Beschenkte innerhalb von fünf Jahren einen Teil der geschenkten Anteile, kann die Steuerbegünstigung nachträglich ganz oder teilweise wegfallen.

Im konkreten Fall hatte der Neffe Teile seiner Anteile innerhalb dieser Frist verkauft.

Der Bundesfinanzhof legte fest, dass in so einem Fall davon auszugehen ist, dass zuerst die Anteile verkauft werden, die der Beschenkte früher erhalten hat.

Für den Teil der Anteile, den der Neffe nach der Schenkung behielt und nicht innerhalb der Fünfjahresfrist verkaufte, bleibt die Steuerbegünstigung bestehen.

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil ist wichtig für alle, die ein Unternehmen oder Anteile daran geschenkt bekommen oder selbst verschenken möchten.

Es zeigt, dass die Übertragung von Unternehmensanteilen steuerlich begünstigt sein kann, auch wenn bestimmte Vermögenswerte vorher ausgegliedert wurden.

Allerdings ist Vorsicht geboten, wenn ein Weiterverkauf innerhalb der Fünfjahresfrist geplant ist.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Juni 11, 2025
Überwachung auf dem eigenen Grundstück: Wann verletzt sie die Rechte der Nachbarn?Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1…
Bauträgervertrag - Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Juni 9, 2025
Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!RA und Notar KrauIn einem Fall vor dem La…
Was bedeutet "fertiggestellt" bei Bauverträgen?

Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?

Juni 9, 2025
Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?KG, 27.05.2025 – 21 W 8/25RA und Notar KrauDas Kammergericht Berlin hat eine wichtige Ent…