Steuerberaterhaftung: Veranlassung des Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten ohne Offenbarung eigener wirtschaftlicher Vorteile

November 10, 2025

Steuerberaterhaftung: Veranlassung des Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten ohne Offenbarung eigener wirtschaftlicher Vorteile – Schadensberechnung bei Zeichnung mehrerer Anlagen

Gericht: BGH 9. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 06.12.2018
Aktenzeichen: IX ZR 176/16
Dokumenttyp: Urteil

Verfahrensgang
vorgehend KG Berlin, 19. Juli 2016, Az: 27 U 43/15
vorgehend LG Berlin, 18. März 2015, Az: 37 O 256/14

🧑‍⚖️ Urteil des Bundesgerichtshofs: Steuerberater muss eigene Vorteile offenlegen (IX ZR 176/16)

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist für Laien sehr wichtig. Es geht darum, wann ein Steuerberater für eine schlechte Beratung haften muss. Haften bedeutet, dass er für den Schaden bezahlen muss. Der Fall betrifft einen Mandanten und seine ehemaligen Steuerberater.


Was ist in diesem Fall passiert?

Ein Mandant (der Kläger) hatte Steuerberater (die Beklagten). Diese Berater haben ihm gesagt, er solle geschlossene Fonds kaufen. Diese Fonds sollten ihm helfen, Steuern zu sparen. Ein Fonds ist eine Art großer Geldtopf, in den viele Leute Geld einzahlen, um zum Beispiel Schiffe zu kaufen (Schiffsfonds).

Die Steuerberater empfahlen dem Mandanten, sich für diese Käufe an eine bestimmte Firma zu wenden. Diese Firma hieß A. (eine Abkürzung im Originaltext).

Das Problem: Die Steuerberater waren selbst an dieser Firma A. beteiligt. Sie hatten also einen eigenen wirtschaftlichen Vorteil, wenn der Mandant über die Firma A. Fonds kaufte. Sie haben ihm das aber nicht gesagt. Das nennt man einen Interessenkonflikt.

Der Mandant kaufte dann über viele Jahre mehrere Schiffsfonds. Er hat viel Geld bezahlt. Später liefen diese Anlagen nicht gut. Er wollte die Käufe rückgängig machen. Er sagte, er wäre die Fonds nicht eingegangen, wenn er von der Beteiligung seiner Berater an der Firma A. gewusst hätte. Er verklagte die Steuerberater. Er forderte sein Geld zurück.


Was hat der BGH entschieden?

Der BGH ist das höchste Gericht für Zivilfälle in Deutschland. Er musste prüfen, ob die Steuerberater dem Mandanten Schadensersatz zahlen müssen. Schadensersatz ist die Zahlung für einen entstandenen Schaden.

Steuerberaterhaftung: Veranlassung des Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten ohne Offenbarung eigener wirtschaftlicher Vorteile

1. Pflichtverletzung des Steuerberaters

Der BGH hat klargestellt: Ein Steuerberater hat eine Pflicht gegenüber seinem Mandanten. Er muss ihn umfassend und objektiv beraten. Er darf sich nur vom Interesse des Mandanten leiten lassen.

  • Der Berater darf seinem Mandanten nicht sagen, er soll einen Vertrag mit einer Firma machen, wenn der Berater dabei eigene finanzielle Vorteile hat.
  • Er muss diese wirtschaftlichen Vorteile oder seine Beteiligung an der Firma offenlegen.
  • Die Steuerberater im Fall haben diese Pflicht schuldhaft verletzt. Schuldhaft bedeutet, dass sie es wissentlich oder fahrlässig gemacht haben.

Der BGH sagt: Die Pflichtverletzung liegt nicht nur in der Empfehlung, Fonds zu zeichnen. Die Pflichtverletzung ist, dass die Berater ihn zur Firma A. geschickt haben, ohne ihre eigene finanzielle Verflechtung zu nennen. Der Mandant durfte darauf vertrauen, dass sein Steuerberater nur das Beste für ihn will.

2. Kausalität und Beweislast

Das Gericht musste auch klären, ob die Pflichtverletzung der Grund für den Schaden war. Das nennt man Kausalität oder Ursachenzusammenhang.

  • Der Mandant muss beweisen, dass der Schaden wegen der Pflichtverletzung entstanden ist.
  • Hier greifen aber Beweiserleichterungen für den Mandanten. Das nennt man den Anscheinsbeweis.
  • Der Anscheinsbeweis hilft dem Mandanten. Er besagt: Wenn der Berater richtig aufgeklärt hätte, hätte der Mandant die Anlage höchstwahrscheinlich nicht gekauft. Es wird vermutet, dass er sich richtig verhalten hätte.

Allerdings gibt es im vorliegenden Fall ein Problem mit dem Anscheinsbeweis. Der BGH hat hier entschieden: Die Regeln des Anscheinsbeweises können nicht einfach so angewendet werden.

  • Die Empfehlung der Berater, überhaupt geschlossene Fonds zu kaufen, war aus steuerlicher Sicht richtig.
  • Wenn der Mandant von der Verflechtung gewusst hätte, gab es mehrere vernünftige Möglichkeiten für ihn. Er hätte:
    • Die Firma A. trotzdem nehmen können.
    • Oder eine andere Firma gesucht, die objektiv war.
  • Weil es mehrere vernünftige Handlungsalternativen gab, greift der Anscheinsbeweis nicht.

Der Mandant muss nun im neuen Verfahren beweisen, dass er die Fonds nicht gekauft hätte, wenn er die Wahrheit über die Beteiligung gewusst hätte. Das Landgericht hatte das vorher anders gesehen. Das war ein Rechtsirrtum.

3. Schadensberechnung

Wenn ein Schaden entstanden ist, muss er richtig berechnet werden.

  • Der Mandant muss sich die gesamte Vermögenslage ansehen.
  • Er muss alle Vorteile (zum Beispiel die erhaltenen Ausschüttungen oder Steuervorteile) gegen die Nachteile (das investierte Geld) rechnen. Das nennt man Gesamtvermögensvergleich.
  • Er ist erst geschädigt, wenn seine Lage „unterm Strich“ schlechter ist, als sie ohne die falsche Beratung wäre.
  • Hat der Mandant mehrere Anlagen wegen der einen falschen Beratung (der fehlenden Aufklärung) getätigt, müssen alle Anlagen in die Schadensberechnung einbezogen werden.

4. Verjährung

Das Gericht hat auch über die Verjährung gesprochen. Verjährung bedeutet, dass der Anspruch auf Schadensersatz nach einer bestimmten Zeit erlischt. Das heißt, man kann das Geld dann nicht mehr einklagen.

  • Die Vorinstanz hatte Teile der Ansprüche wegen Verjährung abgewiesen.
  • Der BGH sagt, dass die Frage der Verjährung neu geprüft werden muss. Es ist nicht klar, ob die Pflichtverletzung nur einmal (im Jahr 2000) stattfand oder ob die Berater in den Folgejahren immer wieder eine neue Pflicht verletzt haben (zum Beispiel in den jährlichen Gesprächen).

5. Das Urteil im Detail

Der BGH hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Das bedeutet, es ist ungültig. Der Fall wurde an ein untergeordnetes Gericht (das Berufungsgericht) zurückverwiesen.

  • Das Gericht muss nun neu verhandeln und entscheiden.
  • Dabei muss das Gericht prüfen, ob der Mandant beweisen kann, dass er bei richtiger Aufklärung keine der Anlagen gekauft hätte.
  • Es muss auch die Frage der Verjährung neu klären.
  • Und es muss den Gesamtschaden berechnen, also alle Vor- und Nachteile berücksichtigen.

Steuerberaterhaftung: Veranlassung des Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten ohne Offenbarung eigener wirtschaftlicher Vorteile

Wichtigste Lehre für Laien

Merke: Ihr Steuerberater muss Ihnen immer sagen, wenn er einen eigenen finanziellen Vorteil davon hat, dass Sie einen bestimmten Vertrag abschließen. Wenn er das nicht tut, verletzt er seine Pflicht. Das ist ein wichtiger Grundsatz zum Schutz der Mandanten.

RA und Notar Krau

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