FG Baden-Württemberg 7 K 2712/18

Mai 30, 2022

FG Baden-Württemberg 7 K 2712/18

Urteil vom 15.05.2019

Steuerberatungskosten steuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied in seinem Urteil vom 15. Mai 2019 über die steuerliche Abzugsfähigkeit

von Steuerberatungskosten und Kosten für die Räumung einer geerbten Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer.

Das Gericht urteilte, dass die vom Erben getragenen Steuerberatungskosten für die Erstellung und Berichtigung

der Einkommensteuererklärungen des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten anzuerkennen seien.

Diese Kosten würden zwar vom Erben getragen, aber sie herrührten vom Erblasser und entstünden aus dessen steuerlichen Verpflichtungen.

FG Baden-Württemberg 7 K 2712/18

Somit seien sie als Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes anzusehen.

Dagegen seien die Kosten für die Räumung der Wohnung des Erblassers nicht abzugsfähig, da sie auf einem eigenen Willensentschluss des Erben beruhten

und nicht unmittelbar mit der Abwicklung des Nachlasses zusammenhingen.

Das Gericht erlaubte die Revision, da einige Fragen noch nicht höchstrichterlich geklärt seien.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Hintergrundinformationen zum Urteil
  3. 2.1 Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (FG) 7 K 2712/18
  4. 2.2 Zusammenfassung des Urteils
  5. Tatbestand
  6. 3.1 Sachverhalt
  7. 3.2 Vorliegende Streitigkeiten
  8. Gründe für das Urteil
  9. 4.1 Berücksichtigung der Steuerberatungskosten als Nachlassverbindlichkeiten
  10. 4.2 Ablehnung der Berücksichtigung der Kosten für die Wohnungsauflösung
  11. Schlussfolgerungen und Entscheidung
  12. 5.1 Urteil und Änderungen des Erbschaftsteuerbescheids
  13. 5.2 Revision und vorläufige Vollstreckbarkeit
  14. Zusammenfassung und Ausblick
  15. 6.1 Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
  16. 6.2 Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen in der Rechtsprechung

Tenor

1. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 13.09.2018 wird der Erbschaftsteuerbescheid vom 29.04.2016 dergestalt geändert, dass der Beklagte die von der Klägerin getragenen Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR steuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens haben die Beklagte zu 78 v.H., die Klägerin zu 22 v.H. zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Angel Statue

BGH IV ZB 16/17

Dezember 5, 2024
BGH IV ZB 16/17Beschluss vom 14.03.2018RA und Notar KrauDer Bundesgerichtshof (BGH) hatte in diesem Beschluss über die Vergütung eine…
doctors doing surgery inside emergency room

OLG Hamm 10 W 3/23

Dezember 4, 2024
OLG Hamm 10 W 3/23Beschluss vom 13.06.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Im vorliegenden Fall geht es um einen Erbstreit nach dem T…
gray concrete angel statue during daytime

OLG Hamm 10 U 74/23

Dezember 4, 2024
OLG Hamm 10 U 74/23Urteil vom 11.07.2024Rücktritt vom Erbvertrag wegen Nichterfüllung einer PflegeverpflichtungRA und Notar KrauS…