FG Baden-Württemberg 7 K 2712/18
Urteil vom 15.05.2019
Steuerberatungskosten steuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied in seinem Urteil vom 15. Mai 2019 über die steuerliche Abzugsfähigkeit
von Steuerberatungskosten und Kosten für die Räumung einer geerbten Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer.
Das Gericht urteilte, dass die vom Erben getragenen Steuerberatungskosten für die Erstellung und Berichtigung
der Einkommensteuererklärungen des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten anzuerkennen seien.
Diese Kosten würden zwar vom Erben getragen, aber sie herrührten vom Erblasser und entstünden aus dessen steuerlichen Verpflichtungen.
Somit seien sie als Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes anzusehen.
Dagegen seien die Kosten für die Räumung der Wohnung des Erblassers nicht abzugsfähig, da sie auf einem eigenen Willensentschluss des Erben beruhten
und nicht unmittelbar mit der Abwicklung des Nachlasses zusammenhingen.
Das Gericht erlaubte die Revision, da einige Fragen noch nicht höchstrichterlich geklärt seien.
Tenor
1. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 13.09.2018 wird der Erbschaftsteuerbescheid vom 29.04.2016 dergestalt geändert, dass der Beklagte die von der Klägerin getragenen Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR steuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Beklagte zu 78 v.H., die Klägerin zu 22 v.H. zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.