Steuerfreiheit von Zuwendungen unter Lebenden bezüglich Familienwohnheimen
BFH II R 37/09
Urteil vom 27.10.2010,
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Oktober 2010 befasst sich mit der Steuerfreiheit von Zuwendungen
unter Lebenden im Zusammenhang mit Familienwohnheimen.
Der BFH stellt klar, dass die Steuerfreiheit auch dann gilt, wenn die Ehe bei der Anschaffung des Wohnheims noch nicht bestand.
Der Fall:
Eine Frau erhielt von ihrem späteren Ehemann bereits vor der Eheschließung ein zinsgünstiges Darlehen zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Herrenhaus.
Nach der Eheschließung wurde das Darlehen zinslos gestellt und später erlassen.
Das Finanzamt setzte für die verschiedenen Zuwendungen Schenkungsteuer fest.
Die Frau berief sich auf die Steuerfreiheit nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG.
Die Entscheidung des Gerichts:
Der BFH entschied, dass die Steuerfreiheit nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG auch dann gilt, wenn die Ehe bei der Anschaffung des Wohnheims noch nicht bestand.
Die Steuerfreiheit erfasst auch Abfindungen für einen Erbverzicht.
Zentrale Punkte des Urteils:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil erweitert die Möglichkeiten der Steuerfreiheit für Zuwendungen im Zusammenhang mit Familienwohnheimen.
Es zeigt, dass die Steuerfreiheit nicht an den Zeitpunkt der Eheschließung geknüpft ist und auch Abfindungen für einen Erbverzicht erfassen kann.
Das Urteil hat damit große praktische Bedeutung für die Gestaltung von Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.