Steuerhinterziehung – Waffenbesitzkarte und Jagdschein weg
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute möchten wir Ihnen einen interessanten Fall vorstellen. Es geht um den Entzug von Waffenbesitzkarte und Jagdschein.
Ein Gericht in Göttingen hat sich damit beschäftigt (Urteil vom 25.01.2006 – 1 A 140/05).
Worum ging es genau?
Ein Mann hatte eine Waffenbesitzkarte und einen Jagdschein. Die Behörde widerrief beides. Sie erklärte den Jagdschein für ungültig und forderte ihn zurück.
Auch die Waffenbesitzkarte sollte zurückgegeben werden. Die Waffen sollten an Berechtigte abgegeben oder unbrauchbar gemacht werden.
Der Grund für den Entzug
Der Mann war wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Das Amtsgericht Göttingen hatte ihn bestraft. Er hatte in mehreren Jahren falsche Angaben gemacht.
Dadurch wurden Steuern zu niedrig festgesetzt. Die Gesamtstrafe betrug 150 Tagessätze.
Das sagt das Gesetz
Wer wegen einer Straftat verurteilt wurde, gilt oft als unzuverlässig. Das betrifft das Waffenrecht und das Jagdrecht.
Bei einer Verurteilung von mindestens 60 Tagessätzen ist das meistens der Fall. So steht es im Waffengesetz. Auch im Jagdgesetz gibt es ähnliche Regeln.
Die Argumente des Mannes
Der Mann wehrte sich gegen den Entzug. Er sagte, seine Taten lägen lange zurück. Außerdem habe er bei der Aufklärung geholfen. Die Geldstrafe für die einzelnen Taten sei nicht so hoch.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Gericht gab der Behörde Recht. Der Entzug von Waffenbesitzkarte und Jagdschein ist in Ordnung. Die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zählt.
Es kommt nicht darauf an, wann die Taten waren. Entscheidend ist, wann das Urteil rechtskräftig wurde. Das war nach dem 1. April 2003. Deshalb gilt das neue Waffenrecht.
Auch nach dem alten Recht wäre der Mann unzuverlässig. Steuerhinterziehung ist eine Straftat gegen das Vermögen.
Die Mithilfe bei der Aufklärung wurde im Strafbefehl schon berücksichtigt. Die lange Zeit seit den Taten spielt hier keine entscheidende Rolle.
Das Gesetz will die Sicherheit gewährleisten. Wer Steuern hinterzieht, zeigt mangelndes Verantwortungsbewusstsein. Das gilt auch für den Umgang mit Waffen.
Fazit des Gerichts
Die Behörde hat richtig gehandelt. Der Mann ist unzuverlässig im Sinne des Waffen- und Jagdrechts. Sein Verhalten rechtfertigt den Entzug der Erlaubnisse.
Ihr Team von RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.