Steuerhinterziehung – Waffenbesitzkarte und Jagdschein weg

Mai 18, 2025

Steuerhinterziehung – Waffenbesitzkarte und Jagdschein weg

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Ihnen einen interessanten Fall vorstellen. Es geht um den Entzug von Waffenbesitzkarte und Jagdschein.

Ein Gericht in Göttingen hat sich damit beschäftigt (Urteil vom 25.01.2006 – 1 A 140/05).

Worum ging es genau?

Ein Mann hatte eine Waffenbesitzkarte und einen Jagdschein. Die Behörde widerrief beides. Sie erklärte den Jagdschein für ungültig und forderte ihn zurück.

Auch die Waffenbesitzkarte sollte zurückgegeben werden. Die Waffen sollten an Berechtigte abgegeben oder unbrauchbar gemacht werden.

Der Grund für den Entzug

Der Mann war wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Das Amtsgericht Göttingen hatte ihn bestraft. Er hatte in mehreren Jahren falsche Angaben gemacht.

Dadurch wurden Steuern zu niedrig festgesetzt. Die Gesamtstrafe betrug 150 Tagessätze.

Das sagt das Gesetz

Wer wegen einer Straftat verurteilt wurde, gilt oft als unzuverlässig. Das betrifft das Waffenrecht und das Jagdrecht.

Steuerhinterziehung – Waffenbesitzkarte und Jagdschein weg

Bei einer Verurteilung von mindestens 60 Tagessätzen ist das meistens der Fall. So steht es im Waffengesetz. Auch im Jagdgesetz gibt es ähnliche Regeln.

Die Argumente des Mannes

Der Mann wehrte sich gegen den Entzug. Er sagte, seine Taten lägen lange zurück. Außerdem habe er bei der Aufklärung geholfen. Die Geldstrafe für die einzelnen Taten sei nicht so hoch.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht gab der Behörde Recht. Der Entzug von Waffenbesitzkarte und Jagdschein ist in Ordnung. Die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zählt.

Es kommt nicht darauf an, wann die Taten waren. Entscheidend ist, wann das Urteil rechtskräftig wurde. Das war nach dem 1. April 2003. Deshalb gilt das neue Waffenrecht.

Auch nach dem alten Recht wäre der Mann unzuverlässig. Steuerhinterziehung ist eine Straftat gegen das Vermögen.

Die Mithilfe bei der Aufklärung wurde im Strafbefehl schon berücksichtigt. Die lange Zeit seit den Taten spielt hier keine entscheidende Rolle.

Das Gesetz will die Sicherheit gewährleisten. Wer Steuern hinterzieht, zeigt mangelndes Verantwortungsbewusstsein. Das gilt auch für den Umgang mit Waffen.

Fazit des Gerichts

Die Behörde hat richtig gehandelt. Der Mann ist unzuverlässig im Sinne des Waffen- und Jagdrechts. Sein Verhalten rechtfertigt den Entzug der Erlaubnisse.

Ihr Team von RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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