Steuerklassen bei Erbschaften und Schenkungen: Wer zahlt wie viel?
Wenn Sie in Deutschland erben oder etwas geschenkt bekommen, fällt oft eine Steuer an: die Erbschaft– und Schenkungsteuer. Aber keine Sorge, nicht jeder zahlt gleich viel! Das Finanzamt teilt Erben und Beschenkte in sogenannte Steuerklassen ein. Diese richten sich danach, wie eng Sie mit der Person verwandt waren, von der Sie geerbt oder die Sie beschenkt hat. Je enger die Verwandtschaft, desto geringer ist in der Regel der Steuersatz und desto höher sind die Freibeträge.
Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die drei verschiedenen Steuerklassen werfen:
In diese Steuerklasse fallen die Personen, die dem Erblasser oder Schenker am nächsten stehen. Das sind die, die meistens auch die geringste Steuerlast haben.
Wer gehört dazu?
In dieser Klasse finden sich Verwandte, die nicht ganz so nah dran sind wie die der Steuerklasse I, aber immer noch eine engere Bindung haben als andere.
Wer gehört dazu?
In dieser Steuerklasse landen alle, die nicht in Steuerklasse I oder II passen. Hier ist die Steuerbelastung in der Regel am höchsten und die Freibeträge sind am niedrigsten.
Wer gehört dazu?
Manchmal gibt es Regeln, die auf den ersten Blick etwas verwirrend sein können. Hier ein paar wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
Das Thema Steuerklassen ist komplex, aber es ist wichtig, die Grundzüge zu verstehen. Denn die Steuerklasse hat einen großen Einfluss darauf, wie viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer Sie am Ende zahlen müssen. Wenn Sie Fragen zu Ihrer speziellen Situation haben, sollten Sie sich unbedingt von einem Experten beraten lassen.
RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.