Steuerklassen bei Erbschaften und Schenkungen

Mai 31, 2025

Steuerklassen bei Erbschaften und Schenkungen: Wer zahlt wie viel?

Wenn Sie in Deutschland erben oder etwas geschenkt bekommen, fällt oft eine Steuer an: die Erbschaft– und Schenkungsteuer. Aber keine Sorge, nicht jeder zahlt gleich viel! Das Finanzamt teilt Erben und Beschenkte in sogenannte Steuerklassen ein. Diese richten sich danach, wie eng Sie mit der Person verwandt waren, von der Sie geerbt oder die Sie beschenkt hat. Je enger die Verwandtschaft, desto geringer ist in der Regel der Steuersatz und desto höher sind die Freibeträge.

Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die drei verschiedenen Steuerklassen werfen:


Steuerklasse I: Für die engsten Familienmitglieder

In diese Steuerklasse fallen die Personen, die dem Erblasser oder Schenker am nächsten stehen. Das sind die, die meistens auch die geringste Steuerlast haben.

Wer gehört dazu?

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.
  • Kinder (leibliche und adoptierte) und Stiefkinder.
  • Enkel und weitere direkte Nachkommen dieser Kinder und Stiefkinder.
  • Eltern und Großeltern (aber nur, wenn sie von Todes wegen erben, also nach dem Tod des Erblassers).

Steuerklasse II: Für weitere nahe Verwandte

In dieser Klasse finden sich Verwandte, die nicht ganz so nah dran sind wie die der Steuerklasse I, aber immer noch eine engere Bindung haben als andere.

Wer gehört dazu?

  • Eltern und Großeltern, die nicht zur Steuerklasse I gehören (zum Beispiel, wenn sie eine Schenkung erhalten haben und nicht von Todes wegen erben).
  • Geschwister.
  • Neffen und Nichten (also die Kinder Ihrer Geschwister).
  • Stiefeltern.
  • Schwiegerkinder (also die Ehepartner Ihrer Kinder).
  • Schwiegereltern (also die Eltern Ihres Ehepartners).
  • Geschiedene Ehepartner und Partner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft.

Steuerklasse III: Für alle anderen

In dieser Steuerklasse landen alle, die nicht in Steuerklasse I oder II passen. Hier ist die Steuerbelastung in der Regel am höchsten und die Freibeträge sind am niedrigsten.

Wer gehört dazu?

  • Alle übrigen Erben und Beschenkten, zum Beispiel unverheiratete Lebensgefährten, gute Freunde oder entfernte Verwandte.
  • Zweckzuwendungen, also Zuwendungen, die für einen bestimmten Zweck gemacht werden (z.B. eine Spende an einen Verein).

Steuerklassen bei Erbschaften und Schenkungen


Wichtige Ausnahmen und Besonderheiten

Manchmal gibt es Regeln, die auf den ersten Blick etwas verwirrend sein können. Hier ein paar wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Biologische Vaterschaft: Wenn ein Kind etwas von seinem biologischen Vater erbt oder geschenkt bekommt, der aber rechtlich nicht als sein Vater anerkannt ist (also nicht in der Geburtsurkunde steht), fällt das Kind nicht unter Steuerklasse I. Auch wenn das ungerecht erscheinen mag, halten die Gerichte daran fest, dass die rechtliche Abstammung zählt. Es gibt jedoch Bestrebungen in der Politik, diese Regelung zu ändern und auch die biologische Vaterschaft für die Steuerklasse I zu berücksichtigen.
  • Unverheiratete Lebensgemeinschaften: Auch wenn Paare viele Jahre zusammenleben und eine feste Beziehung führen, fallen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (egal ob gleichen oder verschiedenen Geschlechts) nicht in Steuerklasse I. Sie gehören zur Steuerklasse III, was oft zu einer hohen Steuerlast führt. Auch hier gibt es Diskussionen, ob der Gesetzgeber diese Paare besserstellen sollte, da sie im Alltag oft genauso füreinander einstehen wie Ehepaare.
  • Verwandtschaft durch Adoption: Wenn eine Verwandtschaft (zu leiblichen Verwandten) durch eine Adoption rechtlich „erloschen“ ist, kann es trotzdem sein, dass die Steuerklassen I und II (für Kinder, Enkel, Eltern) weiterhin gelten.
  • Berliner Testament: Bei diesem Testament setzen sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst, wenn der zweite Partner stirbt. Bei solchen Konstellationen können die Kinder auf Antrag so behandelt werden, als hätten sie bereits vom zuerst verstorbenen Elternteil geerbt. Das ist wichtig für die Steuerklassen, um die bestmögliche steuerliche Behandlung zu erreichen. Das gilt aber nur, wenn der überlebende Partner an die Verfügungen im Testament gebunden ist.

Das Thema Steuerklassen ist komplex, aber es ist wichtig, die Grundzüge zu verstehen. Denn die Steuerklasse hat einen großen Einfluss darauf, wie viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer Sie am Ende zahlen müssen. Wenn Sie Fragen zu Ihrer speziellen Situation haben, sollten Sie sich unbedingt von einem Experten beraten lassen.

RA und Notar Krau

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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