Steuerliche Berücksichtigung von Anwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung

Juni 2, 2020

Steuerliche Berücksichtigung von Anwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung

FG Nürnberg 3 K 99/18

Urteil 25.07.2018

RA und Notar Krau

Das Finanzgericht Nürnberg entschied am 25.07.2018 in dem Fall über die Berücksichtigung von

Rechtsanwaltskosten aus Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.

Die Kläger, zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute, hatten Rechtsanwaltskosten in Höhe von 8.979 € für 2011 und 16.478 € für 2012 geltend gemacht,

die im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung entstanden waren.

Die Kläger argumentierten, die Rechtsanwaltskosten seien notwendig gewesen, um den Fortbestand des Familienunternehmens und damit die Existenzgrundlage ihrer Arbeitnehmer zu sichern.

Steuerliche Berücksichtigung von Anwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung

Sie führten an, dass ohne den Rechtsstreit die Arbeitsplätze gefährdet gewesen wären und somit existenzielle Not drohte.

Das Finanzamt lehnte die Anerkennung der Kosten als außergewöhnliche Belastung ab, da es sich nicht um zwangsläufige Aufwendungen im Sinne des § 33 EStG handelte.

Es wurde betont, dass die Existenzgrundlage der Steuerpflichtigen selbst nicht bedroht war, da ausreichend andere Einkünfte zur Verfügung standen

und alternative Maßnahmen wie die Ausschlagung der Erbschaft oder die Nachlassinsolvenz möglich gewesen wären.

Das Gericht bestätigte die Auffassung des Finanzamts und wies die Klage ab.

Es stellte fest, dass die Rechtsanwaltskosten nicht zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG waren, da die Kläger nicht nachweisen konnten, dass sie ohne den Rechtsstreit ihre Existenzgrundlage verloren hätten.

Die Kosten dienten eher der Sicherung des Familienunternehmens, was nicht als existenziell notwendig für die Kläger selbst angesehen wurde.

Steuerliche Berücksichtigung von Anwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung

Somit seien die geltend gemachten Aufwendungen keine außergewöhnlichen Belastungen.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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