
Sie möchten Ihren Ehepartner für die Zukunft sicher aufstellen. Dieser Gedanke zeugt von großer Fürsorge und Liebe. Viele Paare wählen dafür das bekannte Berliner Testament. Stirbt ein Partner, erbt der andere zunächst das gesamte Vermögen. Die gemeinsamen Kinder gehen im ersten Schritt völlig leer aus. So muss niemand das geliebte Eigenheim aus finanzieller Not verkaufen. Der überlebende Partner blickt ohne Geldsorgen in den wohlverdienten Lebensabend. Doch diese vertraute und beliebte Lösung birgt eine versteckte Gefahr für Ihre Familie.
Das Finanzamt profitiert nämlich oft massiv von dieser einfachen Regelung. Sie verschenken durch das klassische Modell wertvolle steuerliche Freibeträge. Jeder Mensch darf einen bestimmten Betrag völlig steuerfrei erben. Erben die Kinder beim ersten Todesfall jedoch nichts, verfällt ihr gesetzlicher Freibetrag komplett ungenutzt. Das gesamte Familienvermögen bündelt sich stattdessen beim überlebenden Partner. Stirbt dieser später ebenfalls, fordert der Staat oft extrem hohe Erbschaftsteuern von den Kindern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese teure Steuerfalle sicher umgehen.
Das deutsche Erbrecht gewährt jedem Kind einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Ein Kind darf also insgesamt 800.000 Euro steuerfrei erben. Das klassische Berliner Testament blockiert diesen Steuervorteil jedoch auf fatale Weise. Ein einfaches Standard-Testament verursacht daher oft völlig unnötige Kosten. Wir veranschaulichen Ihnen die rechtlichen Hintergründe anhand von drei typischen Situationen aus unserer Kanzleipraxis.
Die Eheleute Müller besitzen ein schuldenfreies Haus im Wert von 900.000 Euro. Herr Müller stirbt und vererbt seiner Frau laut Testament alles. Die einzige Tochter Anna erhält vorerst keinen Anteil am Haus und geht völlig leer aus.
Die rechtliche Lösung: Annas gesetzlicher Steuerfreibetrag von 400.000 Euro nach ihrem Vater geht für immer verloren. Stirbt Frau Müller später, erbt Anna das Haus im vollen Wert von 900.000 Euro. Sie besitzt nun nur noch einen einzigen Freibetrag von 400.000 Euro nach der Mutter. Sie muss folglich die übrigen 500.000 Euro hoch versteuern. Ein rechtzeitiges Geldvermächtnis im Testament hätte diesen Verlust und die hohe Steuerlast sicher verhindert.
Das Ehepaar Schmidt besitzt ein Vermögen von 1,2 Millionen Euro und möchte im Alter finanziell flexibel bleiben. Herr Schmidt verstirbt und macht seine Frau zur Alleinerbin. Ihr Testament enthält auf unseren Rat hin jedoch ein sogenanntes Supervermächtnis.
Die rechtliche Lösung: Dieses juristische Instrument gibt der Witwe das Recht, nach dem Todesfall völlig frei zu entscheiden. Sie darf bestimmen, ob und wie viel Vermögen sie direkt an den gemeinsamen Sohn weitergibt. Sie überweist ihm 400.000 Euro und nutzt so seinen Steuerfreibetrag nach dem Vater voll aus. Sie behält weiterhin genug Geld für sich selbst und der Sohn zahlt später keinen Cent Erbschaftsteuer.
Familie Weber hat vor langer Zeit ein starres Berliner Testament ohne clevere Klauseln verfasst. Nach dem plötzlichen Tod des Vaters droht dem enterbten Sohn später eine enorme Steuerlast. Die Familie sucht verzweifelt nach einer schnellen Lösung für dieses Dilemma.
Die rechtliche Lösung: Der Sohn fordert im freundschaftlichen Einvernehmen mit der Mutter seinen gesetzlichen Pflichtteil in Geldform ein. Die Mutter zahlt ihm die errechnete Summe direkt aus dem Nachlass des Vaters aus. Da dieser Betrag unter 400.000 Euro liegt, bleibt das Geld komplett steuerfrei. Die Mutter verringert gleichzeitig ihr eigenes Vermögen, was die spätere Steuerlast des Sohnes massiv senkt.
Wie Sie an diesen Beispielen gut sehen, lauern im Steuerrecht und Erbrecht teure Fallen. Eine ungeschickte Formulierung aus dem Internet kostet Ihre Erben später oft zehntausende Euro. Zudem droht bei fehlerhaften Vorlagen eine unglückliche rechtliche Bindung, die wichtige nachträgliche Änderungen oft unmöglich macht. Schützen Sie Ihr hart erarbeitetes Lebenswerk daher rechtzeitig und professionell.
Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr hilft Ihnen dabei kompetent und verlässlich. Wir prüfen Ihren individuellen Fall detailliert und entwerfen maßgeschneiderte, rechtssichere Lösungen für Ihre Familie. Da unsere Kanzlei bundesweit tätig ist, beraten wir Sie jederzeit auch bequem digital oder telefonisch. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und machen Sie Ihre Nachlassplanung absolut wasserdicht!
Die Gefahr beginnt oft bei einem gemeinsamen Familienvermögen ab etwa 800.000 Euro und einem Kind. Übersteigt das Vermögen diesen Wert, verfällt der erste Freibetrag völlig ungenutzt. Das löst beim zweiten Todesfall dann oft eine unerwartet hohe Erbschaftsteuer aus.
Jedes Kind darf pro Elternteil exakt 400.000 Euro völlig steuerfrei erben. Hat ein Kind zwei Elternteile, kann es durch eine kluge Testamentsgestaltung insgesamt bis zu 800.000 Euro ohne jegliche Steuerabzüge erhalten.
Leben beide Ehepartner und sind geistig fit, können sie das Testament jederzeit gemeinsam anpassen. Stirbt jedoch ein Partner, tritt rechtlich meist eine sehr strenge Bindungswirkung ein. Eine Änderung gelingt dann oft nur, wenn Sie vorher eine notarielle Öffnungsklausel vereinbart haben.
Ein Supervermächtnis ist eine extrem flexible Klausel im Testament. Sie erlaubt dem überlebenden Partner nach dem ersten Todesfall selbst zu entscheiden, wann und wie viel Geld er an die Kinder überträgt. So nutzen Sie die Steuerfreibeträge der Kinder situationsgerecht und perfekt aus.
Ein Notar formuliert Ihren Letzten Willen rechtssicher und verhindert unklare Sätze oder gefährliche Steuerfallen. Ein notarielles Testament schützt Ihre Familie zudem vor bitteren Erbstreitigkeiten. Außerdem erspart es Ihren Erben später meist den teuren und zeitaufwendigen Antrag auf einen Erbschein.
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