Steuerschulden – Erbschaftsteuer – keine wirtschaftliche Belastung – BFH II R 36/16

Juni 4, 2022

Steuerschulden – Erbschaftsteuer – keine wirtschaftliche Belastung – BFH II R 36/16 – Urteil vom 11.07.2019

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Leitsätze:

  1. Steuerschulden des Erblassers sind Nachlassverbindlichkeiten, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht festgesetzt waren.
  2. Steuerschulden können aber nur abgezogen werden, wenn sie im Todeszeitpunkt eine wirtschaftliche Belastung darstellten.
  3. Fehlt die wirtschaftliche Belastung, weil z.B. mit einer Festsetzung der Steuer nicht zu rechnen war, kann die Steuer später als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn sich die Verhältnisse ändern und die Steuer doch festgesetzt wird.
  4. Dies ist ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, das zur Änderung des Erbschaftsteuerbescheids führen kann.

Sachverhalt:

Der Erblasser A verstarb im Jahr 2007.

Zum Zeitpunkt des Erbfalls war noch keine Einkommensteuer für das Jahr 2007 festgesetzt.

Im Jahr 2012 wurde dann ein Einkommensteuerbescheid erlassen, der eine erhebliche Nachzahlung festsetzte.

Die Erben wollten die Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abziehen.

Steuerschulden – Erbschaftsteuer – keine wirtschaftliche Belastung – BFH II R 36/16

Entscheidung:

Das Finanzgericht hat der Klage stattgegeben und den Erbschaftsteuerbescheid geändert.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision des Finanzamts zurückgewiesen und die Entscheidung des Finanzgerichts im Ergebnis bestätigt.

Gründe:

Der BFH hat entschieden, dass die Einkommensteuer des Erblassers für das Jahr 2007 eine Nachlassverbindlichkeit darstellt.

Die Steuer war zwar zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht festgesetzt, aber sie war bereits entstanden.

Der Erblasser hatte die Einkünfte im Jahr 2007 erzielt und war daher verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen.

Die Erben konnten die Einkommensteuer auch als Nachlassverbindlichkeit abziehen, obwohl sie im Todeszeitpunkt keine wirtschaftliche Belastung darstellte.

Steuerschulden – Erbschaftsteuer – keine wirtschaftliche Belastung – BFH II R 36/16

Denn mit Ablauf des Jahres 2011 war Festsetzungsverjährung eingetreten.

Es war daher nicht mehr damit zu rechnen, dass die Steuer noch festgesetzt werden würde.

Die Situation änderte sich jedoch im Jahr 2012, als das Finanzamt die Einkommensteuer doch noch festsetzte. Dadurch entstand für die Erben eine wirtschaftliche Belastung.

Diese rückwirkende Änderung der Verhältnisse führte dazu, dass die Einkommensteuer nun als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden konnte.

Hinweis:

Die Entscheidung des BFH ist für die Praxis von Bedeutung, weil sie klargestellt hat, dass Steuerschulden auch dann als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden können, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht festgesetzt waren.

Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

brown concrete palace under blue sky at daytime

Oberlandesgericht Stuttgart 19 W 4/23

Dezember 7, 2024
Oberlandesgericht Stuttgart 19 W 4/23Beschluss vom 8. August 2023RA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom …
brown and white concrete church near bare trees under blue sky during daytime

OLG Oldenburg 3 W 53/24

Dezember 7, 2024
OLG Oldenburg 3 W 53/24Beschluss vom 21.08.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, das…
testament, hand, write

OLG Nürnberg 1 Wx 1539/23

Dezember 7, 2024
OLG Nürnberg 1 Wx 1539/23Beschluss vom 08.08.2023RA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 08.08.2023 befass…