Steuerwert der Rentenlast für die Ermittlung der schenkungsteuerrechtlichen Bereicherung – BFH II R 72/99

November 20, 2020

Steuerwert der Rentenlast für die Ermittlung der schenkungsteuerrechtlichen Bereicherung – BFH II R 72/99

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau:

  1. Einleitung
  2. Sachverhalt
  3. 2.1. Übertragungsvertrag und Verkehrswerte
  4. 2.2. Übernommene Verbindlichkeiten und Rentenlast
  5. 2.3. Bescheid des Finanzamts und Einspruch des Klägers
  6. Rechtliche Bewertung der Rentenlast
  7. 3.1. Bedeutung des Steuerwerts bei gemischten Schenkungen
  8. 3.2. Anwendung des § 14 Abs. 2 BewG
  9. Bewertung der Bereicherung
  10. 4.1. Berechnung des Verkehrswerts der Bereicherung
  11. 4.2. Berücksichtigung der Lebensdauer und Lebenserwartung
  12. 4.3. Rechtsprechung des BFH zur Berechnung der Bereicherung
  13. Differenzierung zwischen Leistungs- und Duldungsauflagen
  14. 5.1. Rechtsfolgen bei gemischten Schenkungen
  15. 5.2. Bewertung von Duldungs- und Nutzungsrechten
  16. Entscheidung des Finanzgerichts und Revision des Klägers
  17. 6.1. Argumente des Klägers zur fehlerhaften Anwendung des § 14 Abs. 2 BewG
  18. 6.2. Position des Finanzgerichts und Bewertung der Rentenlast
  19. Urteilsbegründung des BFH
  20. 7.1. Berechnung der Bereicherung nach Verkehrswerten
  21. 7.2. Zivilrechtliche und schenkungsteuerrechtliche Unterscheidung
  22. 7.3. Auslegung des § 14 Abs. 2 BewG im Kontext der gemischten Schenkung
  23. Konsequenzen der Entscheidung
  24. 8.1. Auswirkungen auf die Berechnung der schenkungsteuerrechtlichen Bereicherung
  25. 8.2. Bewertung von zukünftigen Fällen gemischter Schenkungen
  26. Schlussfolgerung

Steuerwert der Rentenlast für die Ermittlung der schenkungsteuerrechtlichen Bereicherung – BFH II R 72/99

Sachverhalt:

Der Kläger erhielt von seiner Mutter Grundvermögen im Wege einer gemischten Schenkung.

Als Gegenleistung übernahm er Verbindlichkeiten und verpflichtete sich zur Zahlung einer monatlichen Rente an seine Mutter.

Auf dem Grundstück lastete außerdem ein Wohnrecht zugunsten einer Verwandten. Mutter und Verwandte verstarben kurze Zeit später.

Das Finanzamt berücksichtigte bei der Bewertung der Rente und des Wohnrechts deren tatsächliche Dauer.

Der Kläger machte geltend, dass die Rente nach der statistischen Lebenserwartung seiner Mutter zu bewerten sei.

Entscheidung des BFH:

Steuerwert der Rentenlast für die Ermittlung der schenkungsteuerrechtlichen Bereicherung – BFH II R 72/99

Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und verwies die Sache zurück. Bei der Bewertung der Rente war § 14 Abs. 2 BewG nicht anzuwenden.

Das Wohnrecht war hingegen zutreffend nach § 14 Abs. 2 BewG bewertet worden.

Begründung:

Der BFH führte aus, dass bei gemischten Schenkungen der Steuerwert der Gegenleistung für die Ermittlung der Bereicherung des Beschenkten keine Bedeutung hat.

Die Bewertung des Wohnrechts hatte hingegen nach § 14 Abs. 2 BewG zu erfolgen.

Zentrale Argumente des Gerichts:

  • Gemischte Schenkung: Bei einer gemischten Schenkung ist nur der die Gegenleistung übersteigende Wert der freigebigen Zuwendung schenkungsteuerrechtlich relevant.
  • Steuerwert der Gegenleistung: Der Steuerwert der Gegenleistung spielt bei der Ermittlung der Bereicherung keine Rolle.
  • § 14 Abs. 2 BewG: § 14 Abs. 2 BewG ist bei der Bewertung der Rente nicht anzuwenden, da diese Teil der Gegenleistung ist.
  • Duldungsauflage: Das Wohnrecht ist als Duldungsauflage zu behandeln, die im Wege der Saldierung zu berücksichtigen ist.
  • Bewertung des Wohnrechts: Das Wohnrecht ist nach § 14 Abs. 2 BewG zu bewerten, wobei die tatsächliche Lebensdauer der Verwandten zu berücksichtigen ist.
  • Anteiliger Abzug: Das Wohnrecht ist nur anteilig abzuziehen.
  • Lebensdauer: Bei der Bewertung der Rente ist zu prüfen, ob die Lebenserwartung der Mutter geringer war als die allgemeine Lebenserwartung von Personen gleichen Alters.

Steuerwert der Rentenlast für die Ermittlung der schenkungsteuerrechtlichen Bereicherung – BFH II R 72/99

Fazit:

Der BFH hat entschieden, dass bei der Bewertung der Rente § 14 Abs. 2 BewG nicht anzuwenden ist.

Das Wohnrecht war hingegen zutreffend nach § 14 Abs. 2 BewG bewertet worden.

Die Entscheidung verdeutlicht die schenkungsteuerrechtliche Behandlung von gemischten Schenkungen und Schenkungen unter Leistungsauflagen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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