Stichtagsregelung Transfer- und Sozialtarifvertrag
BAG 4 AZR 83/15
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in dem Fall 4 AZR 83/15 über die Wirksamkeit einer Stichtagsregelung
in einem Transfer- und Sozialtarifvertrag zu entscheiden, die höhere Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder vorsah.
Der Fall:
Eine Arbeitnehmerin wurde im Zuge einer Betriebsschließung in eine Transfergesellschaft übergeleitet.
Der Transfer- und Sozialtarifvertrag sah für Gewerkschaftsmitglieder, die vor einem bestimmten Stichtag eingetreten waren, höhere Abfindungen und ein höheres Transferentgelt vor.
Die Arbeitnehmerin war nicht Mitglied der Gewerkschaft und klagte auf die höheren Leistungen.
Sie argumentierte, die Stichtagsregelung verstoße gegen die Koalitionsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Entscheidung des BAG:
Das BAG wies die Klage ab.
Die Stichtagsregelung sei wirksam und verstoße weder gegen die Koalitionsfreiheit noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Begründung:
Fazit:
Das BAG hat entschieden, dass Stichtagsregelungen in Tarifverträgen, die höhere Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder vorsehen, zulässig sind.
Solche Regelungen verstoßen weder gegen die Koalitionsfreiheit noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Sie dienen dazu, die Attraktivität der Gewerkschaftsmitgliedschaft zu erhöhen und den Organisationsgrad zu stärken.
Zusätzliche Hinweise:
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.