Stiftung als Instrument der Nachfolgeplanung

September 21, 2025

Stiftung als Instrument der Nachfolgeplanung

RA und Notar Krau

Das gesuchte Thema dreht sich um Möglichkeiten, wie ein Erblasser (also jemand, der seinen Nachlass regelt) sicherstellen kann, dass sein Wille auch nach seinem Tod umgesetzt wird. Das ist besonders für Inhaber von Familienunternehmen wichtig, die oft ihr Lebenswerk bewahren wollen. Zwei zentrale Instrumente dafür sind die Stiftung und die Testamentsvollstreckung.

Stiftung als Dauerlösung für den Nachlass

Eine Stiftung kann als idealer Erbe angesehen werden, den der Unternehmensgründer selbst erschafft. Sie ist eine juristische Person, die über den Tod des Gründers hinaus existiert und deren Zweck in ihrer Satzung festgelegt ist.

Arten von Stiftungen

Gemeinnützige Stiftungen: Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke, wie die Förderung von Wissenschaft oder Kultur. Sie genießen erhebliche Steuervorteile, da die Übertragung von Vermögen auf sie von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit ist. Ihre Organisation unterliegt jedoch strengen Regeln.

Privatnützige Stiftungen:

Sie dienen vorrangig den Interessen einer Familie oder der langfristigen Sicherung eines Unternehmens.

Familienstiftungen:

Ihr Hauptzweck ist die finanzielle Versorgung der Familie.

Unternehmensstiftungen:

Ihr Ziel ist es, das Unternehmen dauerhaft zu erhalten und den Einfluss der Familie zu sichern. Sie bieten Stabilität und können die Veräußerung oder Zerschlagung von Unternehmensanteilen verhindern.

Die Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten ist üblich, aber auch von Todes wegen ist dies möglich. Dabei muss das Stiftungsgeschäft den Formvorschriften des Erbrechts entsprechen.

Testamentsvollstreckung als Sicherungsinstrument

Ein Testamentsvollstrecker ist eine Person, die der Erblasser benennt, um seine Anweisungen im Testament umzusetzen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn der Erblasser über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Unternehmen nehmen möchte, um es vor den Erben zu schützen oder eine geordnete Übergabe sicherzustellen.

Motive für die Testamentsvollstreckung

Schutz des Unternehmens:

Der Testamentsvollstrecker kann das Unternehmen vor dem Einfluss unerfahrener Erben oder potenziellen Streitigkeiten schützen.

Überbrückung einer Übergangsphase:

Er kann die Geschäftsführung übernehmen, bis ein minderjähriger Nachfolger volljährig ist oder eine Ausbildung abgeschlossen hat.

Stiftung als Instrument der Nachfolgeplanung

Vermeidung von Streit:

In komplexen Familienverhältnissen kann er eine gerechte Aufteilung des Nachlasses organisieren und so Konflikte verhindern.

Umsetzung eines Teilungsverbots:

Er kann verhindern, dass die Erben den Nachlass aufteilen, was besonders bei einem Unternehmen wichtig ist.

Arten der Testamentsvollstreckung

Abwicklungsvollstreckung:

Ist für kurzfristige Aufgaben gedacht, wie die Begleichung von Schulden oder die Erfüllung von Vermächtnissen. Sie endet, sobald die Aufgaben erledigt sind.

Dauervollstreckung:

Dient der langfristigen Verwaltung des Nachlasses oder eines Unternehmens und kann bis zu 30 Jahre dauern. Sie schließt die Erben von der Verfügung über den Nachlass aus.

Der Testamentsvollstrecker muss eine voll geschäftsfähige Person sein, aber auch juristische Personen wie eine Stiftung können dieses Amt übernehmen.

Zusammenspiel von Stiftung und Testamentsvollstreckung

Die Kombination von Stiftung und Testamentsvollstreckung ist ein komplexes, aber wirkungsvolles Werkzeug, um den letzten Willen des Erblassers zu sichern. Beide Instrumente können ähnliche Ziele verfolgen, wie die langfristige Sicherung des Unternehmens und die Versorgung der Familie.

Testamentsvollstrecker als Stiftungsmitglied:

Ein Testamentsvollstrecker kann dazu bestimmt werden, nach dem Tod des Erblassers die Stiftung zu errichten und als deren Organ tätig zu sein. Das stellt sicher, dass der Gründungsgedanke auch in den Stiftungsgremien weiterlebt.

Stiftung als Erbe und Vollstrecker:

Es ist umstritten, ob eine Stiftung, die Alleinerbin ist, gleichzeitig als Testamentsvollstreckerin fungieren kann. Einige argumentieren, dass dies unnötig sei, da eine Stiftung bereits die volle Verfügungsgewalt über ihr Vermögen hat. Andere sehen darin eine sinnvolle Möglichkeit, die Interessen des Erblassers weiter zu schützen, zum Beispiel durch die Absicherung gegen Gläubiger.

Testamentsvollstreckung bei Vermächtnissen:

Wird eine Stiftung als Begünstigte eines Vermächtnisses eingesetzt, kann der Testamentsvollstrecker die Vermögensverwaltung übernehmen, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Willens zu gewährleisten. Es ist jedoch entscheidend, dass die Stiftung auch mit den Erträgen aus dem verwalteten Vermögen ihren Zweck nachhaltig erfüllen kann.

Die Verknüpfung beider Instrumente ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Sorgfalt erfordert, da noch nicht alle rechtlichen Details abschließend geklärt sind. Es ist jedoch ein kraftvolles Mittel, um den persönlichen Willen eines Gründers über Generationen hinweg zu sichern.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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