Stiftung liechtensteinischen Rechts als Begünstigte § 7 I Nr 8 – FG Kassel K 2193/05 – Urteil vom 19.09.2006 – Gütertrennungsvertrag
Kernaussage:
Das Finanzgericht (FG) Kassel wies die Klage einer Stiftung liechtensteinischen Rechts ab, die als Begünstigte eines Gütertrennungsvertrags die Bewertung von ausländischem Grundbesitz für die Schenkungsteuer beanstandete.
Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung und sah weder einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz noch gegen EU-Recht.
Hintergrund:
Entscheidung des FG Kassel:
Fazit:
Das Urteil bestätigt die geltende Rechtslage zur Bewertung von in- und ausländischem Grundbesitz bei der Schenkungsteuer. Es unterstreicht den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Steuerrecht und die Zulässigkeit unterschiedlicher Bewertungsmethoden, solange diese sachlich gerechtfertigt sind und nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Die Zulassung der Revision lässt jedoch offen, ob der Bundesfinanzhof diese Rechtsauffassung teilt.
Wichtige Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.