Streit in der Gesellschaft

Streit in der Gesellschaft

Streitigkeiten unter Gesellschaftern können in Unternehmen mit mehreren Beteiligten häufig auftreten und sind oft komplex. Es ist daher wichtig zu verstehen, welche Optionen zur Beilegung solcher Konflikte zur Verfügung stehen und welche Überlegungen bei der Gründung eines Unternehmens mit mehreren Personen berücksichtigt werden sollten.

Gesellschaften, in denen nur wenige Gesellschafter beteiligt sind und diese sich persönlich kennen, sind besonders anfällig für Streitigkeiten. Dies liegt oft daran, dass die persönliche Leistung der Gesellschafter, beispielsweise als Geschäftsführer, im Mittelpunkt steht. Im Idealfall verfügt die Gesellschaft über eine durchdachte Satzung, die Regelungen für den Umgang mit Streitigkeiten enthält. Allerdings entscheiden sich viele Gründer oft für eine kostengünstige Gründung und nehmen eine einfache Satzung in Anspruch, die ihnen der Notar bei der Gründung zur Verfügung stellt. Solche Standard-Satzungen enthalten normalerweise keine Regelungen für Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern, was zu Komplikationen führen kann.

Im Fall von Streitigkeiten stehen in der Regel drei Hauptoptionen zur Beilegung zur Verfügung: der Austritt aus der Gesellschaft, der Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigen Gründen und die Auflösung der Gesellschaft.

Der Austritt aus der Gesellschaft ermöglicht es einem Gesellschafter, freiwillig die Gesellschaft zu verlassen. Dies setzt jedoch voraus, dass es einen wichtigen Grund für den Austritt gibt, es sei denn, die Satzung sieht etwas anderes vor. Ein wichtiger Grund kann sowohl in der Person des austretenden Gesellschafters als auch im Verhalten der anderen Gesellschafter oder den Bedingungen in der GmbH liegen. Die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, muss der austretende Gesellschafter eine schriftliche Erklärung über seinen Austritt abgeben und hat unter bestimmten Bedingungen das Recht auf eine Abfindung für seine Anteile.

Der Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigen Gründen ist ein weiterer Weg, um mit Streitigkeiten umzugehen. Ein wichtiger Grund für den Ausschluss kann beispielsweise in einem absichtlichen Fehlverhalten, einer Alkoholabhängigkeit, unbegründeten Anschuldigungen oder anderen schwerwiegenden Verstößen gegen die Interessen der Gesellschaft liegen. Auch hier muss ein Beschluss der Gesellschafter gefasst werden, um die Ausschlussklage zu erheben, und der Ausschlussprozess kann komplex und langwierig sein.

Die Auflösung der Gesellschaft ist die letzte Option und erfolgt, wenn ein Auflösungsgrund vorliegt, beispielsweise durch eine Entscheidung der Gesellschafter oder durch ein Gerichtsurteil. Die genauen Details zur Auflösung der Gesellschaft werden in einem separaten Artikel erklärt.

Insgesamt ist es wichtig zu betonen, dass eine detaillierte Satzungsregelung für den Umgang mit Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern äußerst wichtig ist. Eine klare und gut durchdachte Satzung kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden oder sie im Falle ihres Auftretens effektiv zu lösen. Daher ist es ratsam, in der Gründungsphase nicht auf rechtliche Beratung zu verzichten, um späteren Kosten und Komplikationen vorzubeugen.

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