Streit über Bewertung Pflichtteil Abzug von Kosten
LG Neuruppin 5 O 265/15
Bewertung Kosten Testamentseröffnung
Erbscheinserteilung bei Pflichtteilsberechnung
Das Urteil des LG Neuruppin behandelt einen Streit über Pflichtteilsansprüche nach dem Tod einer Erblasserin.
Der Beklagte wurde als Alleinerbe eingesetzt, während der Kläger, ein Nachkomme der Erblasserin, nicht im Testament berücksichtigt wurde.
Der Kläger forderte daraufhin seinen Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Der Beklagte zahlte dem Kläger einen Betrag von 15.194,37 € als Pflichtteil aus, jedoch verlangte der Kläger mehr,
darunter auch zusätzliche Beträge, die er als Nachlassvermögen ansah, wie z.B. eine Prämienvormerkung von 218,70 € aus einem Bausparvertrag.
Außerdem argumentierte er, dass der Beklagte keine weiteren Mietzahlungen der Wohnung der Verstorbenen als Nachlassverbindlichkeiten anrechnen dürfe,
da diese hätte früher gekündigt werden müssen.
Er forderte auch, dass die Testamentseröffnungskosten und Erbscheinantragskosten nicht zu seinen Lasten gehen dürften.
Das Gericht entschied teilweise zugunsten des Klägers.
Es sprach ihm zusätzliche Pflichtteilsansprüche in Höhe von 1.303,18 € zu, da u.a. die Prämienvormerkung und andere Positionen im Nachlass zu berücksichtigen seien.
Es stellte jedoch fest, dass die Kosten für den Erbschein abzugsfähig sind, nicht aber die Testamentseröffnungskosten.
Die Mietforderungen wurden ebenfalls nicht berücksichtigt, da die Wohnung früher hätte gekündigt werden können.
Die Klage wurde in Teilen abgewiesen, und der Kläger wurde nur zu einem Teil der Kosten verurteilt.
Insgesamt sprach das Gericht dem Kläger Zinsen und einen zusätzlichen Betrag von 2.705,20 € zu.
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