Streit über die Erbfolge – testamentarische Bedingung

Juni 2, 2020

Streit über die Erbfolge – testamentarische Bedingung

LG Frankfurt am Main 2-15 O 29/16

23.06.2017

RA und Notar Krau

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klage abgewiesen und den Kläger zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:

Der Kläger, Enkel der Erblasserin und Sohn eines vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin, beansprucht einen Erbanteil nach der Erblasserin.

Die Beklagte ist die Witwe eines weiteren Sohnes der Erblasserin und Alleinerbin nach ihm.

Die Erblasserin hinterließ ein Testament, in dem sie ihre Kinder als befreite Vorerben und die Enkel als Nacherben einsetzte.

Eine Bedingung für die Erbschaft war der Abschluss eines Verwaltungsvertrags über das Grundvermögen.

Der Kläger argumentierte, dass dieser Vertrag nicht fristgerecht abgeschlossen wurde und forderte deshalb die Hälfte des Nachlasses.

Gründe:

Die Klage hat keinen Erfolg, da der Kläger das Erbrecht nicht nachweisen konnte.

Die testamentarische Bedingung sei als auflösende Bedingung zu interpretieren, welche jeder Vorerbe in seiner Person erfüllen könne.

Es konnte nicht bewiesen werden, dass der Verwaltungsvertrag nicht fristgerecht abgeschlossen wurde.

Streit über die Erbfolge – testamentarische Bedingung

Der Kläger konnte seine Behauptung nicht ausreichend belegen, während die Beklagte glaubhaft machte, dass entsprechende Verträge existierten.

Zudem sind Ansprüche des Klägers verjährt.

Die Kostenentscheidung erfolgt gemäß Paragraf 91 Abs. 1 ZPO, die vorläufige Vollstreckbarkeit gemäß Paragraf 709 S. 1 und 2 ZPO.

Allgemein:

Eine testamentarische Bedingung ist eine Bestimmung in einem Testament, die den Eintritt oder den Wegfall eines Rechts von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig macht.

Beispiel: „Mein Sohn erhält mein Haus, aber nur, wenn er sein Studium erfolgreich abschließt.“

Hier ist der erfolgreiche Studienabschluss die Bedingung.

Es gibt zwei Arten von testamentarischen Bedingungen:

  • Aufschiebende Bedingung: Der Eintritt des Rechts wird hinausgeschoben, bis die Bedingung eintritt. Im obigen Beispiel erhält der Sohn das Haus erst, wenn er sein Studium abgeschlossen hat.
  • Auflösende Bedingung: Das Recht fällt weg, wenn die Bedingung eintritt. Beispiel: „Meine Tochter erhält mein Auto, aber nur solange sie nicht heiratet.“

Wichtige Punkte:

  • Die Bedingung muss im Testament klar und eindeutig formuliert sein.
  • Sie darf nicht sittenwidrig oder unmöglich sein.
  • Sie darf den Erben nicht in seiner Testierfreiheit beschränken.
  • Der Erbe darf den Eintritt der Bedingung nicht widerrechtlich verhindern.

Streit über die Erbfolge – testamentarische Bedingung

Gesetzliche Regelungen:

Die testamentarische Bedingung ist im deutschen Recht in den Paragrafen 158 ff. BGB geregelt.

Weitere Informationen:

  • Auflage: Ähnlich wie die Bedingung, aber der Erbe ist verpflichtet, eine bestimmte Handlung zu tun oder zu unterlassen.
  • Befristung: Das Recht ist zeitlich begrenzt.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge