Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers bei Testamentserrichtung – OLG Düsseldorf I 3 Wx 115/13
Sachverhalt:
Der Erblasser errichtete im Jahr 2010 ein notarielles Testament, in dem er seinen Sohn (Beteiligter zu 2) als Alleinerben einsetzte.
Die Tochter des Erblassers (Beteiligte zu 1) beantragte die Erteilung eines Teilerbscheins, da sie der Ansicht war, der Erblasser sei im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig gewesen.
Das Nachlassgericht holte ein Sachverständigengutachten ein und entschied zugunsten der Tochter.
Der Sohn legte Beschwerde ein.
Problematik:
Entscheidung des OLG Düsseldorf:
Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde des Sohnes zurück.
Der Erblasser war im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung der Testierfähigkeit für die Wirksamkeit von Testamenten und die Rolle des Sachverständigengutachtens bei der Beurteilung der Testierfähigkeit.
Er zeigt auf, dass die Gerichte die Testierfähigkeit im Einzelfall sorgfältig prüfen müssen und dass ein Sachverständigengutachten die Testierunfähigkeit des Erblassers begründen kann.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.