Streit um Auseinandersetzung des noch aus einem Hausgrundstück bestehenden Nachlasses – BGH IV ZR 226/00
Sachverhalt:
Die Parteien, drei Schwestern, stritten um die Auseinandersetzung des Nachlasses ihrer Mutter.
Zum Nachlass gehörte ein Hausgrundstück, das die Schwestern gemeinsam bewohnten.
Die Erblasserin hatte in ihrem Testament angeordnet, dass jede Tochter die von ihr bewohnte Wohnung als Eigentumswohnung behalten solle.
Die Klägerinnen wollten die Erbauseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum durchführen.
Die Beklagte stimmte dem grundsätzlich zu, machte ihre Zustimmung aber von der Erfüllung weiterer Forderungen abhängig.
Problematik:
Entscheidung des BGH:
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht die Zulässigkeit der Auseinandersetzungsklage, auch wenn die Parteien sich nicht über alle Punkte einig sind.
Es zeigt auf, dass die Teilungsanordnung die Auseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum vorsehen kann
und dass streitige Punkte der Gemeinschaftsordnung vom Gericht entschieden werden können.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.