Streit um Wirksamkeit Anordnung Vermächtnis – OLG Nürnberg 3 U 2727/19
Sachverhalt:
Die Parteien, eine Tochter und ein Sohn, stritten über die Wirksamkeit eines Vermächtnisses ihres verstorbenen Vaters zugunsten des Sohnes.
Der Vater hatte in einem Erbvertrag mit seiner Mutter seine Abkömmlinge als Erben eingesetzt, sich aber das Recht vorbehalten, Vermächtnisse anzuordnen.
Im Jahr 2004 verfasste er ein handschriftliches Dokument, in dem er bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass vermächtnisweise herausgeben wollte, ohne jedoch den Begünstigten zu benennen.
Der Sohn behauptete, der Vater habe später auf einer Kopie dieses Dokuments handschriftlich hinzugefügt, dass er, der Sohn, diese Gegenstände erhalten solle.
Das Landgericht wies die Klage der Tochter auf Zahlung von Mieteinnahmen aus einem der vermachten Grundstücke ab und erklärte das Vermächtnis für unwirksam.
Problematik:
Entscheidung des OLG Nürnberg:
Das OLG Nürnberg änderte das Urteil des Landgerichts teilweise ab und wies die Berufung des Sohnes im Übrigen zurück.
Das Vermächtnis war unwirksam.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht die strengen Formerfordernisse für Testamente und die Bedeutung des Originals bei der Ergänzung von unvollständigen Verfügungen.
Es zeigt auf, dass eine Ergänzung auf einer Kopie eines Testaments nur wirksam ist, wenn das Original im Zeitpunkt der Ergänzung noch vorhanden ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.