Streitwert einer steckengebliebenen Stufenklage
OLG Schleswig 3 W 72/14
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht befasste sich mit der Frage des Streitwerts einer „steckengebliebenen“ Stufenklage.
In der Stufenklage forderte der Kläger zunächst Auskunft über ein Nachlassvermögen und später die Auszahlung seines Pflichtteils,
was aufgrund der ersten Stufe der Klage jedoch nicht weiter verfolgt wurde.
Die Beklagte legte Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts ein.
Das Gericht entschied, dass die Beschwerde unbegründet sei.
Maßgeblich für die Streitwertberechnung ist § 44 GKG, wonach der höhere der verbundenen Ansprüche zählt, in der Regel der Leistungsanspruch.
Dieser ergibt sich nach der Klageerhebung aus der Vorstellung des Klägers über den Streitwert.
Hier wurde der Pflichtteilsanspruch auf 31.666,67 € beziffert, was vom Gericht als nicht offensichtlich unrealistisch bewertet wurde.
Obwohl die Leistungsstufe der Stufenklage nicht mehr verfolgt wurde, bleibt diese Grundlage für die Streitwertfestsetzung maßgebend.
Die Mindermeinung, nur die Hilfsstufen zu berücksichtigen, überzeugte das Gericht nicht.
Die Entscheidung bestätigt die herrschende Meinung, dass der Streitwert auch bei „steckengebliebenen“
Stufenklagen nach dem ursprünglich angestrebten Leistungsanspruch zu bemessen ist.
Die Stufenklage ist ein wichtiges Instrument im Erbrecht, insbesondere wenn es um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen geht.
Sie ermöglicht es dem Pflichtteilsberechtigten, seinen Anspruch in mehreren Schritten geltend zu machen, ohne gleich zu Beginn den genauen Wert seines Anspruchs kennen zu müssen.
Ablauf einer Stufenklage:
Die Stufenklage im Erbrecht läuft typischerweise in drei Stufen ab:
Stufe 1: Auskunftsklage
Stufe 2: eidesstattliche Versicherung
Stufe 3: Zahlungsklage
Vorteile der Stufenklage:
Nachteile der Stufenklage:
Besonderheiten:
Fazit:
Die Stufenklage ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Sie bietet dem Pflichtteilsberechtigten eine Reihe von Vorteilen, insbesondere im Hinblick auf Risikominimierung und Informationsbeschaffung.
Allerdings ist die Stufenklage auch zeitaufwändiger und komplexer als eine einfache Zahlungsklage.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.