Streitwertberechnung in Fällen des Datenscraping
OLG Naumburg Beschluss vom 30.6.2025 – 9 W 23/25
Worum geht es in diesem Fall?
Dieser Text handelt von einem Gerichtsbeschluss des Oberlandesgerichts Naumburg. Im Kern geht es nicht um den eigentlichen Datenschutzverstoß, sondern um die Kosten des Verfahrens. Diese Kosten hängen vom sogenannten „Streitwert“ ab. Der Streitwert ist ein in Geld ausgedrückter Wert, der festlegt, wie wichtig der Fall ist. Je höher der Streitwert ist, desto mehr Gebühren dürfen die Anwälte und das Gericht berechnen.
In diesem Fall hatte ein Anwalt geklagt, weil er für seine Arbeit mehr Geld wollte. Er war der Meinung, der Streitwert sei vom vorherigen Gericht zu niedrig angesetzt worden. Das Oberlandesgericht musste nun prüfen, ob die Geldforderungen des Anwalts berechtigt waren oder ob sie völlig überzogen waren.
Der Hintergrund: Das Datenleck
Der ursprüngliche Fall drehte sich um das Thema „Datenscraping“. Das bedeutet, dass Kriminelle Daten von einer Internetplattform automatisch abgreifen. Hier ging es um einen bekannten Kurznachrichtendienst. Im Jahr 2021 gab es dort ein Datenleck. Kriminelle erbeuteten Daten wie Telefonnummern, Namen und Wohnorte von Nutzern. Diese Daten tauchten später im Darknet auf.
Ein Nutzer dieser Plattform fühlte sich dadurch geschädigt. Er behauptete, er habe durch den Datenklau gesundheitliche Probleme bekommen. Sein Anwalt reichte daraufhin eine Klage ein. Er wollte Schadensersatz und andere rechtliche Maßnahmen durchsetzen.
Der Streit um die Kosten
Das Landgericht Halle hatte den Streitwert zunächst auf 7.000 Euro festgelegt. Dem Anwalt des Klägers war das zu wenig. Er legte Beschwerde ein. Sein Ziel war es, den Streitwert auf 13.500 Euro zu erhöhen. Damit wären auch seine Anwaltsgebühren gestiegen.
Das Oberlandesgericht Naumburg schaute sich die Sache genau an. Das Ergebnis war für den Anwalt jedoch eine böse Überraschung. Das Gericht erhöhte den Wert nicht. Ganz im Gegenteil: Das Gericht senkte den Streitwert drastisch nach unten. Das Gericht darf das tun, wenn die angegebenen Werte völlig aus der Luft gegriffen sind.
Die Entscheidung des Gerichts im Detail
Das Gericht prüfte die vier Hauptforderungen des Anwalts und bewertete sie neu. Dabei zeigte sich, dass die Forderungen vollkommen übertrieben waren.
Das Fazit
Das Oberlandesgericht machte deutlich: Anwälte dürfen sich keine Fantasiezahlen ausdenken, nur um höhere Gebühren abrechnen zu können. Wenn Forderungen offensichtlich übertrieben sind und nicht zur bisherigen Rechtsprechung passen, greift das Gericht ein.
Anstatt den Streitwert auf die gewünschten 13.500 Euro zu erhöhen, stellte das Gericht fest, dass der wahre Wert des Falls viel geringer ist. Die Angaben des Anwalts waren unrealistisch. Er scheiterte daher mit seiner Beschwerde komplett. Das Gericht bestätigte damit, dass bei Massenklagen wegen Datenlecks oft nur sehr geringe Summen gerechtfertigt sind.
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