Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Nachlass

Januar 23, 2018

Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Nachlass

OLG Naumburg 10 U 12/11

RA und Notar Krau

Das Urteil des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt behandelt eine Stufenklage einer Pflichtteilsberechtigten gegen den Alleinerben ihrer verstorbenen Großmutter.

Dabei wurde der Erbe zur Auskunft über den Nachlass und zur Zahlung des Pflichtteils aufgefordert.

Der Streit konzentrierte sich letztlich auf Verzugszinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten.

Die Klägerin hatte außergerichtlich eine Auskunft über den Nachlass sowie die Auszahlung des Pflichtteils gefordert,

was der Erbe zunächst an die Bedingung des Nachweises ihrer Berechtigung knüpfte.

Nachdem die Klägerin entsprechende Dokumente vorgelegt hatte, erkannte der Erbe ihre Ansprüche an, jedoch unter Protest gegen die Anwaltskosten und Zinsen.

Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Nachlass

Das Landgericht Magdeburg entschied zugunsten der Klägerin und sprach ihr Verzugszinsen sowie vorgerichtliche Anwaltskosten zu.

Der Beklagte legte Berufung ein, da er die Pflicht zur Leistung erst ab dem Vorliegen der vollständigen Nachweise sah.

Das Oberlandesgericht bestätigte, dass die Klägerin Anspruch auf Verzugszinsen ab dem 3. August 2009 habe, da der Beklagte trotz Mahnung die Auskunft verzögert habe.

Der Verzug sei bereits durch die außergerichtliche Mahnung eingetreten, auch ohne eine konkrete Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs,

da der Beklagte gemäß § 2314 BGB zur Auskunft verpflichtet war.

Die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.999,32 € wurden jedoch vom Oberlandesgericht abgewiesen,

da diese nicht kausal durch den Verzug verursacht worden seien.

Letztlich wurde das Urteil des Landgerichts teilweise abgeändert:

Die Klage hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten wurde abgewiesen, die Berufung bezüglich der Verzugszinsen zurückgewiesen.

Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Nachlass

Der Beklagte trägt ¾ der Berufungskosten, die Klägerin ¼.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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