Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den testamentarischen Alleinerben

Juli 15, 2019
Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den testamentarischen Alleinerben

Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den testamentarischen Alleinerben

OLG Schleswig 3 W 92/15

Beschluss 11.3.2016

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2016 behandelt die Kostenentscheidung in einem Verfahren,

bei dem ein Pflichtteilsberechtigter den testamentarischen Alleinerben auf Auskunftserteilung und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verklagt hat.

Die Klägerin forderte in einer Stufenklage Informationen über den Nachlass und die Verwendung von 250.000 €, die im Jahr 2010 vom Konto des Erblassers abgehoben wurden.

Die Beklagte, die Schwester des Klägers, erkannte die Ansprüche in ihrer Klageerwiderung an und erklärte sich zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bereit.

Das Landgericht entschied zunächst, dass die Beklagte die Verfahrenskosten zu tragen habe, da sie durch ihre verspätete Auskunftserteilung

und das Zögern bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Anlass zur Klage gegeben habe.

Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den testamentarischen Alleinerben

Die Beklagte legte jedoch sofortige Beschwerde ein, mit der Begründung, dass sie die Ansprüche unverzüglich anerkannt

und keine Veranlassung zur Klage gegeben habe, da sie außergerichtlich nicht zur Auskunft aufgefordert worden sei.

Das Landgericht änderte daraufhin die Kostenentscheidung und auferlegte die Kosten dem Kläger, da die Beklagte die Ansprüche in der Klageerwiderung anerkannt und die Auskunft erteilt hatte.

Der Kläger erhob seinerseits sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung und argumentierte, dass die Auskunft nicht rechtzeitig und erst nach weiterer Aufforderung vollständig erteilt worden sei.

Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde des Klägers zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.

Es führte aus, dass die Beklagte keine Veranlassung zur Klage gegeben habe, da sie die Auskunft in der Klageerwiderung vollständig erteilt und die eidesstattliche Versicherung rechtzeitig abgegeben habe.

Es bestehe keine Verpflichtung zur sofortigen Auskunftserteilung, wenn die Beklagte ihre Leistungsbereitschaft klar signalisiert habe.

Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den testamentarischen Alleinerben

Die Kosten des Verfahrens wurden dem Kläger auferlegt, da die Beklagte ihre Ansprüche ohne Verzögerung anerkannt hatte.

RA und Notar Krau

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