Stufenklage Pflichtteil Pflichtteilsergänzung Auskunft Nachlass
BGH IV ZR 204/09
zu § 2309 BGB
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Pflichtteilsberechtigung eines Enkels zu entscheiden, dessen Vater vom Erblasser enterbt worden war.
Das Urteil klärte die umstrittene Frage, ob ein entfernterer Abkömmling (Enkel) pflichtteilsberechtigt ist, wenn ein näherer Abkömmling (Vater) enterbt wurde.
Hintergrund des Falls:
Eine Großmutter hatte ihren Sohn (Vater des Klägers) enterbt und ihren Enkel als Alleinerben eingesetzt.
Der Kläger verlangte daraufhin seinen Pflichtteil aus dem Nachlass der Großmutter.
Entscheidung des BGH:
Der BGH entschied, dass der Enkel pflichtteilsberechtigt ist.
Begründet wurde dies damit, dass der enterbte Sohn im Sinne des § 2309 BGB wie ein vorverstorbener Abkömmling zu behandeln sei.
Dadurch rückt der Enkel in die Position des gesetzlichen Erben und wird pflichtteilsberechtigt.
Zentrale Punkte des Urteils:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil des BGH hat grundlegende Bedeutung für die Auslegung des § 2309 BGB.
Es stärkt die Rechte von entfernteren Abkömmlingen im Erbrecht und stellt klar, dass diese auch dann pflichtteilsberechtigt sein können, wenn ein näherer Abkömmling enterbt wurde.
Zusätzliche Informationen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des BGH eine wichtige Klarstellung zur Pflichtteilsberechtigung von entfernteren Abkömmlingen darstellt und die Rechte dieser im Erbrecht stärkt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.