Stufenklage Pflichtteilsansprüche notarielles Testament

Februar 1, 2019

Stufenklage Pflichtteilsansprüche notarielles Testament

LG Düsseldorf 1 O 379/17

RA und Notar Krau

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf behandelt eine Stufenklage, in der es um Pflichtteilsansprüche

zwischen zwei Parteien geht, die Kinder der am 13. September 2016 verstorbenen Erblasserin sind.

Die Erblasserin hatte die Beklagte in ihrem notariellen Testament vom 18. März 2015 zur Alleinerbin eingesetzt

und der Klägerin lediglich ein Vermächtnis über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück zugewiesen.

Dieses Vermächtnis wurde von der Beklagten erfüllt, und zusätzlich wurde ein Abschlag von 75.000 EUR an die Klägerin gezahlt.

Der Kern des Rechtsstreits drehte sich um die Pflichtteilsansprüche der Klägerin, insbesondere bezüglich der Wertermittlung

einer zum Nachlass gehörenden Immobilie, die als Gewerbebetrieb „L5 Hotel“ verpachtet war.

Stufenklage Pflichtteilsansprüche notarielles Testament

Die Klägerin forderte umfassende Auskunft und Vorlage aller relevanten Unterlagen zur Wertermittlung des Nachlasses.

Dazu gehören insbesondere Informationen über Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, unabhängig von deren internationaler Lage.

Die Klägerin verlangte zudem, dass diese Auskünfte in Anwesenheit eines Notars erstellt und der Nachlass vollständig erfasst wird.

Die Beklagte erkannte den Anspruch der Klägerin auf Auskunftserteilung an, was das Gericht dazu veranlasste, sie zur Vorlage eines detaillierten Nachlassverzeichnisses gemäß § 260 BGB zu verurteilen.

Darüber hinaus musste die Beklagte zur Wertermittlung der besagten Immobilie notwendige Unterlagen vorlegen und ein

Verkehrswertgutachten von einem qualifizierten Sachverständigen einholen und der Klägerin vorlegen.

Allgemein:

Die Stufenklage ist ein häufig genutztes Mittel im Erbrecht, um Pflichtteilsansprüche durchzusetzen.

Der Grund dafür ist, dass der Pflichtteilsberechtigte oft keine genaue Kenntnis vom Nachlass hat und daher den ihm zustehenden Pflichtteil nicht genau beziffern kann.

Stufenklage Pflichtteilsansprüche notarielles Testament

Die Stufenklage im Erbrecht besteht in der Regel aus folgenden Stufen:

  1. Auskunftsstufe: Der Pflichtteilsberechtigte klagt gegen den Erben auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses. Dies geschieht in der Regel durch die Aufforderung zur Vorlage eines Nachlassverzeichnisses (§ 2314 BGB).
  2. Wertermittlungstufe: Kann der Wert des Nachlasses anhand des Nachlassverzeichnisses nicht ermittelt werden, kann der Pflichtteilsberechtigte die Ermittlung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände verlangen. Dies kann beispielsweise durch die Einholung von Gutachten geschehen.
  3. Eidesstattliche Versicherung: In manchen Fällen kann der Pflichtteilsberechtigte auch verlangen, dass der Erbe eine eidesstattliche Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses abgibt.
  4. Zahlungsstufe: Nachdem der Wert des Nachlasses feststeht, kann der Pflichtteilsberechtigte schließlich die Zahlung seines Pflichtteils verlangen.

Vorteile der Stufenklage:

  • Schrittweise Vorgehensweise: Die Stufenklage ermöglicht ein schrittweises Vorgehen, bei dem der Pflichtteilsberechtigte erst weitere Schritte einleiten muss, wenn die vorherige Stufe erfolgreich abgeschlossen wurde.
  • Kosteneinsparung: Durch die stufenweise Klärung der Anspruchsvoraussetzungen können unnötige Kosten vermieden werden.
  • Druckaufbau: Die Stufenklage kann den Erben unter Druck setzen und ihn zur Kooperation bewegen.

Nachteile der Stufenklage:

  • Zeitaufwand: Die Stufenklage kann ein langwieriges Verfahren sein, da jede Stufe Zeit in Anspruch nimmt.
  • Kostenrisiko: Obwohl die Stufenklage helfen kann, Kosten zu sparen, besteht dennoch ein Kostenrisiko, insbesondere wenn der Erbe sich weigert, Auskunft zu erteilen oder die Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses anzuzweifeln.

Wichtige Hinweise:

  • Es ist ratsam, sich bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen anwaltlich beraten zu lassen.
  • Die Stufenklage ist nicht in jedem Fall der beste Weg, um Pflichtteilsansprüche durchzusetzen. In manchen Fällen kann es sinnvoller sein, direkt auf Zahlung des Pflichtteils zu klagen.

Zusätzliche Informationen:

  • Pflichtteil: Der Pflichtteil ist der gesetzlich festgelegte Anteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen des Erblassers zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
  • Pflichtteilsberechtigte: Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören unter anderem die Kinder des Erblassers, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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