Stufenklage – Verurteilung zur Auskunft durch Berufungsgericht – Rückverweisung wg Leistungsstufe an Landgericht – OLG Rostock 3 U 7/19
Sachverhalt:
Der Kläger war der Sohn der Erblasserin.
Die Erblasserin und der Beklagte hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzten und den Kläger von der Erbfolge ausschlossen.
Nach dem Tod der Erblasserin verlangte der Kläger vom Beklagten Auskunft über den Nachlass, um seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen zu können.
Der Beklagte behauptete, der Kläger habe auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet.
Das Landgericht wies die Klage ab.
Problematik:
Entscheidung des OLG Rostock:
Das OLG Rostock änderte das Urteil des Landgerichts ab, verurteilte den Beklagten zur Auskunft über den Nachlass und verwies die Sache zur Entscheidung über die Leistungsstufe an das Landgericht zurück.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht die Voraussetzungen für einen wirksamen Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch und die Befugnis des Berufungsgerichts zur Rückverweisung an das Landgericht.
Es zeigt auf, dass an die Feststellung eines Verzichtswillens strenge Anforderungen zu stellen sind und dass das Berufungsgericht die Sache zurückverweisen kann,
wenn es in der Auskunftsstufe zu einer anderen Entscheidung gelangt als das Landgericht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.