Stufenklage wegen Pflichtteil Auskunft Wertermittlung
OLG Hamm I-10 U 97/09
Insbesondere ging es um die Frage, ob Schenkungen des Erblassers,
die vor der Geburt der Pflichtteilsberechtigten erfolgt sind, bei der Auskunftserteilung und der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen sind.
Sachverhalt:
Die Kläger, Enkel des Erblassers, machten gegen die Beklagte, ihre Großmutter und Erbin des Erblassers, Pflichtteilsansprüche geltend.
Sie verlangten von der Beklagten Auskunft über den Nachlass, einschließlich aller Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hatte.
Streitig war insbesondere, ob die Beklagte auch Auskunft über Schenkungen erteilen muss, die der Erblasser vor der Geburt der Kläger getätigt hatte.
Rechtliche Grundlagen:
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, wonach die Beklagte zur umfassenden Auskunft verpflichtet ist, einschließlich der Schenkungen, die vor der Geburt der Kläger erfolgt sind.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Hamm hat in diesem Urteil die Auskunftspflicht im Erbrecht erweitert und klargestellt,
dass auch Schenkungen, die vor der Geburt der Pflichtteilsberechtigten erfolgt sind, bei der Auskunft und der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen sind.
Wichtige Punkte des Urteils in Stichpunkten:
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