Suspendierung Vorsorgevollmacht
BGH XII ZB 75/24
Voraussetzungen für die Aufhebung einer Vorsorgevollmacht gemäß § 1820 IV 1 Nr. 1 BGB
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 31. Juli 2024 (XII ZB 75/24) die Voraussetzungen für die Suspendierung einer Vorsorgevollmacht präzisiert.
Demnach setzt die Suspendierung einer Vorsorgevollmacht gemäß § 1820 IV 1 Nr. 1 BGB die Prognose voraus, dass der Bevollmächtigte trotz angeordneter (Kontroll-)Betreuung nicht den Wünschen des
Vollmachtgebers entsprechend handeln und dadurch die Person des Vollmachtgebers oder dessen Vermögen erheblich gefährden wird,
insbesondere weil zu erwarten ist, dass der Bevollmächtigte den Weisungen des (Kontroll-)Betreuers nicht folgt.
Hintergrund des Falls:
Eine 78-jährige Frau, die an Demenz leidet, hatte ihrem Nachbarn eine Generalvollmacht erteilt.
Später widerrief sie diese Vollmacht, was zu Problemen mit ihrer Bank führte.
Das Amtsgericht ordnete eine Betreuung an und suspendierte die Vollmacht.
Das Landgericht bestätigte die Entscheidung, der BGH hob sie jedoch auf.
Kernaussagen des BGH:
Fazit:
Die Suspendierung einer Vorsorgevollmacht ist ein einschneidender Schritt, der nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist.
Es muss eine konkrete Gefahr für die Person oder das Vermögen des Vollmachtgebers bestehen, die sich auch durch eine Kontrollbetreuung nicht abwenden lässt.
Bloße Zweifel an der Eignung des Bevollmächtigten reichen hierfür nicht aus.
Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.