Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 2 Sa 497/07 Abfindung nach § 1a KSchG – weitere Bedingung – Entbehrlichkeit einer Annahmeerklärung
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 2 Sa 497/07
Abfindung nach § 1a KSchG – weitere Bedingung – Entbehrlichkeit einer Annahmeerklärung
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 05.06.2007 – 3 Ca 262/07 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung einer Abfindung. Sie war vom 01.02.2004 bis 31.12.2006 bei der Beklagten als Chef-Sekretärin und Buchhalterin beschäftigt. Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 27.11.2006 das Arbeitsverhältnis ordentlich...