Saarländisches OLG 5 W 239/11 Sicherstellung Erbschein durch einstweilige Anordnung
Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, 5 W 239/11 – 106, 5 W 239/11
Nachlassverfahren: Sicherstellung eines Erbscheins im Wege der einstweiligen Anordnung wegen eines potenziellen erbberechtigten Abkömmlings des Erblassers
Das Nachlassgericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung von Amts wegen die Sicherstellung eines Erbscheins anordnen, wenn sich objektive Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Erblasser entgegen den bisher bekannten Tatsachen möglicherweise ein erbberechtigtes Kind gehabt hat.(Rn.11)