OLG Frankfurt am M. 20 W 325/09 Anfechtung der Erbschaftsannahme aus steuerlichen Gründen
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Beschl. v. 08.12.2009, Az.: 20 W 325/09
Anfechtung der Erbschaftsannahme aus steuerlichen Gründen
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Frankfurt am Main – 20.10.2009 – AZ: 51 VI 5018/09 W
Erweist sich der Nachlass als werthaltiger als bei der Annahme der Erbschaft angenommen, berechtigt eine steuerlich günstigere Gestaltungsmöglichkeit unter den Miterben nicht zur Anfechtung der Erbschaftsannahme.