VG Greifswald 3. Kammer, Urteil vom 10.08.2011, 3 A 141/08 – Aufhebung eines Festsetzungsbescheids für Straßenausbaubeiträge wegen nachträglicher Tatsachenänderung (hier: Erbschaft)
Aufhebung eines Festsetzungsbescheids für Straßenausbaubeiträge wegen nachträglicher Tatsachenänderung (hier: Erbschaft)
Ein Anspruch auf Aufhebung eines bestandskräftigen Straßenausbaubeitragsbescheides besteht nicht, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist.
VG Greifswald 3. Kammer, Urteil vom 10.08.2011, 3 A 141/08