OLG Zweibrücken 8 W 9/15 – Erbauseinandersetzung, Nachlassverfahren
OLG Zweibrücken 04.11.2015, 8 W 9/15
Beschluss
Nachlassverfahren: Ungeöffnete Rücksendung von Unterlagen über die Erbauseinandersetzung
1.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Bestätigungsbeschluss des Notars H… B… vom 29. September 2014 betreffend den unter der „UR.-Nr. …/2014 B“ beurkundeten Auseinandersetzungsplan wird
z u r ü c k g e w i e s e n.
Denn „die Vorschriften über das Verfahren …“ sind „… beachtet“ worden (§ 372 Abs. 2 FamFG). Darauf, „keine Unterlagen über die Erbauseinandersetzung erhalten“ zu haben, kann der Beteiligte zu 1. sich...