BGH, Beschluss vom 10.07.2019 – XII ZB 507/18 – dem Kindeswohl entsprechende Umgangsregelung
BGH, Beschluss vom 10.07.2019 – XII ZB 507/18
Tenor
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 4. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. September 2018 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Wert: 3.000 €
Gründe
A.
Die Beteiligten zu 1 und 2 (Eltern) streiten über den Umgang des Vaters mit seinem im Januar 2013 geborenen und seit Juli 2015 bei der Mutter lebenden Sohn.